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Strafrecht und Datenschutz, ein Widerspruch in sich?
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Strafrecht und Datenschutz, ein Widerspruch in sich?

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Das Ermittlungsverfahren ist nichtöffentlich. Die Hauptverhandlung hingegen ist öffentlich. In beiden Fällen ergeben sich gravierende Probleme für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, vor allem in Strafprozessen mit großem Medieninteresse. Diese Probleme liegen im Ermittlungsverfahren darin, daß Informationen von höchstem öffentlichen Interesse unzugänglich bleiben. In der Hauptverhandlung dagegen werden Angeklagter, Zeuge und Opfer zur Offenbarung intimster personenbezogener Daten gezwungen.Das 5. Wiesbadener Forum Datenschutz bot eine geeignete Plattform, um über di...