
Schenken und Erben ohne Finanzamt
Strategien, Konzepte, Beispiele; Steuerliche Immobilienbewertung und Unternehmensbewertung sowie betriebliche Verschonungsregelungen
PAYBACK Punkte
0 °P sammeln!
Steuerfrei schenken - die besten SteuerstrategienEgal ob Sie schenken oder vererben, ob Sie beschenkt werden oder erben - der Fiskus greift bereits ab 20.000 Euro zu!Doch mit einer gezielten Vermögensumschichtung können Sie Erbschaft- und Schenkungsteuer vermeiden. Der Ratgeber Schenken und Erben ohne Finanzamt zeigt Ihnen, wie Sie:Mit Freibeträgen pokern Doppelt profitieren als Wiederholungsschenker Vollbefreiung erfolgreich durchsetzenNachversteuerungsrisiken minimierenImmobilien nach den steuerlichen Regelungen bewerten Gezielt die Escape-Klausel bei der Immobilienbewertung nutzen 10 % V...
Steuerfrei schenken - die besten Steuerstrategien
Egal ob Sie schenken oder vererben, ob Sie beschenkt werden oder erben - der Fiskus greift bereits ab 20.000 Euro zu!
Doch mit einer gezielten Vermögensumschichtung können Sie Erbschaft- und Schenkungsteuer vermeiden. Der Ratgeber Schenken und Erben ohne Finanzamt zeigt Ihnen, wie Sie:
Mit Freibeträgen pokern Doppelt profitieren als Wiederholungsschenker Vollbefreiung erfolgreich durchsetzenNachversteuerungsrisiken minimierenImmobilien nach den steuerlichen Regelungen bewerten Gezielt die Escape-Klausel bei der Immobilienbewertung nutzen 10 % Vorteil bei vermieteten Wohnungen Betriebliches Vermögen weiterhin steuervergünstigt übertragen
Egal ob Sie schenken oder vererben, ob Sie beschenkt werden oder erben - der Fiskus greift bereits ab 20.000 Euro zu!
Doch mit einer gezielten Vermögensumschichtung können Sie Erbschaft- und Schenkungsteuer vermeiden. Der Ratgeber Schenken und Erben ohne Finanzamt zeigt Ihnen, wie Sie:
Mit Freibeträgen pokern Doppelt profitieren als Wiederholungsschenker Vollbefreiung erfolgreich durchsetzenNachversteuerungsrisiken minimierenImmobilien nach den steuerlichen Regelungen bewerten Gezielt die Escape-Klausel bei der Immobilienbewertung nutzen 10 % Vorteil bei vermieteten Wohnungen Betriebliches Vermögen weiterhin steuervergünstigt übertragen