
Mangelhafte Repräsentation im kollektiven Rechtsschutz
Eine rechtsvergleichende Untersuchung von ex-post-Schutzmechanismen für repräsentierte Personen, insbesondere im VDuG-Verfahren
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Inwiefern gewähren das materielle Recht und das Prozessrecht Schutz für Personen, deren Rechte und Interessen Gegenstand eines Kollektivverfahrens waren und die durch dessen Ergebnis in ihrer Rechtsstellung benachteiligt wurden, insbesondere wenn diese Benachteiligung auf eine mangelhafte Prozessführung ihrer Repräsentanten zurückzuführen ist? Haften die Repräsentanten für darauf zurückgehende Schäden? Können sich die mangelhaft repräsentierten Personen der vom Kollektivprozess ausgehenden Bindungswirkung ausnahmsweise unter Berufung auf die nur mangelhafte Prozessführung durch ih...
Inwiefern gewähren das materielle Recht und das Prozessrecht Schutz für Personen, deren Rechte und Interessen Gegenstand eines Kollektivverfahrens waren und die durch dessen Ergebnis in ihrer Rechtsstellung benachteiligt wurden, insbesondere wenn diese Benachteiligung auf eine mangelhafte Prozessführung ihrer Repräsentanten zurückzuführen ist? Haften die Repräsentanten für darauf zurückgehende Schäden? Können sich die mangelhaft repräsentierten Personen der vom Kollektivprozess ausgehenden Bindungswirkung ausnahmsweise unter Berufung auf die nur mangelhafte Prozessführung durch ihre Repräsentanten entziehen? Jan Paul Gollnast untersucht diese Fragen anhand von Verbandsklagen nach dem VDuG. Die Perspektive wird erweitert durch eine vergleichende Betrachtung des US-amerikanischen class action-Verfahrens, für welches ex-post-Schutzmechanismen gegen die Risiken mangelhafter Repräsentation ebenfalls Aufmerksamkeit erfahren.