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Hat das Wohnraummietrecht eine Zukunft?
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Das Wohnraummietrecht, verstanden als die Summe der Vorschriften, die das Recht der Wohnraummiete von dem Mietrecht für andere bewegliche oder unbewegliche Objekte abheben, wurde nach den Weltkriegen als Wohnraum-Notrecht entwickelt. Es sollte nur übergangsweise gelten und später wieder einem frei ausgehandelten Vertragsrecht weichen. Der Gesetzgeber hat sich an diesen ursprünglichen Plan jedoch nicht gehalten, sondern er hat - gegen einen immer wieder erneuerten Widerstand aus dem Bereich von Universitätslehrern des Schuldrechts und der Volkswirtschaftslehre - die mieterschützenden Norm...
Das Wohnraummietrecht, verstanden als die Summe der Vorschriften, die das Recht der Wohnraummiete von dem Mietrecht für andere bewegliche oder unbewegliche Objekte abheben, wurde nach den Weltkriegen als Wohnraum-Notrecht entwickelt. Es sollte nur übergangsweise gelten und später wieder einem frei ausgehandelten Vertragsrecht weichen. Der Gesetzgeber hat sich an diesen ursprünglichen Plan jedoch nicht gehalten, sondern er hat - gegen einen immer wieder erneuerten Widerstand aus dem Bereich von Universitätslehrern des Schuldrechts und der Volkswirtschaftslehre - die mieterschützenden Normen als Dauerrecht in das BGB übernommen. Zu fragen ist, ob dieser Wechsel der Konzeption Zustimmung verdient. Der Vortrag bejaht dies für einzelne wichtige mieterschützende Normen.