
Europäischer Justizraum und revidiertes Lugano-Übereinkommen
Zum räumlich-persönlichen Anwendungsbereich des europäischen Rechts über die internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
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Diese Arbeit gibt Antwort auf die Frage, welche räumliche Konstellation ein Rechtsstreit aufweisen muss, so dass sich die internationale Zuständigkeit des befassten Gerichts nach der Brüssel I-VO und dem revLugÜ richtet. Seit dem Inkrafttreten des EuGVÜ in den 70er Jahren ist die Frage aufgeworfen, ob seine Zuständigkeitsregeln eine teleologische Reduktion erfordern: Setzt ihre Anwendung einen Vertragsstaatenbezug des Rechtsstreits voraus? Da die Zuständigkeitsregeln der Brüssel I-VO fast denselben Wortlaut aufweisen wie diejenigen ihres Vorgängers, stellt sich diese Frage hier ebenso...
Diese Arbeit gibt Antwort auf die Frage, welche räumliche Konstellation ein Rechtsstreit aufweisen muss, so dass sich die internationale Zuständigkeit des befassten Gerichts nach der Brüssel I-VO und dem revLugÜ richtet. Seit dem Inkrafttreten des EuGVÜ in den 70er Jahren ist die Frage aufgeworfen, ob seine Zuständigkeitsregeln eine teleologische Reduktion erfordern: Setzt ihre Anwendung einen Vertragsstaatenbezug des Rechtsstreits voraus? Da die Zuständigkeitsregeln der Brüssel I-VO fast denselben Wortlaut aufweisen wie diejenigen ihres Vorgängers, stellt sich diese Frage hier ebenso wie dort. Anders als bei EuGVÜ und LugÜ sind jedoch bei Brüssel I-VO und revLugÜ sehr unterschiedliche Rechtsquellen aneinander gekoppelt: Das EuGVÜ wurde vergemeinschaftet. Die Brüssel I-VO ist Teil eines europäischen Zivilverfahrensrechts, das dem Aufbau eines europäischen Justizraums dient. Diese Arbeit untersucht das Verhältnis von gemeinschaftsrechtlicher und völkervertraglicher Zuständigkeitsordnung und bestimmt ihren Auslegungszusammenhang neu.
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