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Die Mindestpreisregelung des WpÜG.
Dissertationsschrift
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Die Mindestpreisregelung in31 WpÜG verpflichtet den Bieter, bei der Evaluierung des Angebotspreises im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten zwei Untergrenzen zu beachten: den Börsenkurs der Zielgesellschaft und den für Vorerwerbe vereinbarten Preis. Aufbauend auf einer methodenpluralistischen Analyse und einem rechtsvergleichenden Blick in die USA verdeutlicht die Arbeit, dass die Mindestpreisregelung ein problematisches Rechtsinstitut ist: Sie ist Teil eines übernahmerechtlichen Vermögensschutzes, dessen Legitimation durch die seit Verabschiedung der Übernahmerichtlinie eingetre...
Die Mindestpreisregelung in
31 WpÜG verpflichtet den Bieter, bei der Evaluierung des Angebotspreises im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten zwei Untergrenzen zu beachten: den Börsenkurs der Zielgesellschaft und den für Vorerwerbe vereinbarten Preis. Aufbauend auf einer methodenpluralistischen Analyse und einem rechtsvergleichenden Blick in die USA verdeutlicht die Arbeit, dass die Mindestpreisregelung ein problematisches Rechtsinstitut ist: Sie ist Teil eines übernahmerechtlichen Vermögensschutzes, dessen Legitimation durch die seit Verabschiedung der Übernahmerichtlinie eingetretenen Veränderungen zunehmend in Frage gestellt wird. Die Untersuchung konstatiert eine allgemeine Entwicklung weg von spezifisch übernahmerechtlichen Schutzmechanismen und hin zu verbandsrechtlichen Kontrollinstanzen - ein Weg, den das US-Recht seit jeher verfolgt. Im Ergebnis empfiehlt der Autor, unter Geltung der Übernahmerichtlinie zumindest den Anwendungsbereich des
31 WpÜG einzuschränken
31 WpÜG verpflichtet den Bieter, bei der Evaluierung des Angebotspreises im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten zwei Untergrenzen zu beachten: den Börsenkurs der Zielgesellschaft und den für Vorerwerbe vereinbarten Preis. Aufbauend auf einer methodenpluralistischen Analyse und einem rechtsvergleichenden Blick in die USA verdeutlicht die Arbeit, dass die Mindestpreisregelung ein problematisches Rechtsinstitut ist: Sie ist Teil eines übernahmerechtlichen Vermögensschutzes, dessen Legitimation durch die seit Verabschiedung der Übernahmerichtlinie eingetretenen Veränderungen zunehmend in Frage gestellt wird. Die Untersuchung konstatiert eine allgemeine Entwicklung weg von spezifisch übernahmerechtlichen Schutzmechanismen und hin zu verbandsrechtlichen Kontrollinstanzen - ein Weg, den das US-Recht seit jeher verfolgt. Im Ergebnis empfiehlt der Autor, unter Geltung der Übernahmerichtlinie zumindest den Anwendungsbereich des
31 WpÜG einzuschränken