
Die Anfechtungsprivilegien im StaRUG
Insbesondere am Beispiel der Darlehensgeber
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Erscheint vorauss. 2. Dezember 2025
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Im Jahr 2021 trat das StaRUG in Kraft und führte erstmals ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ein. Um Gläubiger zur Mitwirkung zu motivieren, schuf der Gesetzgeber neue Anfechtungsprivilegien in den §§ 89, 90 und 97 StaRUG, die das Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung mindern sollen. Diese Vorschriften enthalten zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung bislang höchstrichterlich ungeklärt ist. Die vorliegende Arbeit untersucht Inhalt, Reichweite und praktische Bedeutung dieser Privilegien, entwickelt Auslegungsvorschläge und vergleicht sie mit bestehende...
Im Jahr 2021 trat das StaRUG in Kraft und führte erstmals ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ein. Um Gläubiger zur Mitwirkung zu motivieren, schuf der Gesetzgeber neue Anfechtungsprivilegien in den §§ 89, 90 und 97 StaRUG, die das Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung mindern sollen. Diese Vorschriften enthalten zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung bislang höchstrichterlich ungeklärt ist. Die vorliegende Arbeit untersucht Inhalt, Reichweite und praktische Bedeutung dieser Privilegien, entwickelt Auslegungsvorschläge und vergleicht sie mit bestehenden Privilegien wie insbesondere § 142 InsO. Ziel ist es, offene Fragen zu klären und die Wirksamkeit des neuen Anfechtungsschutzes für Gläubiger zu bewerten.