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Der reformierte Unterhalt

Der reformierte Unterhalt

Kommentar des neuen und alten Rechts

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Mit Synopsen lässt sich kein Unterhaltsproblem lösen. Mit der Kommentierung von Hoppenz / Hülsmann zum reformierten Unterhalt schon! Mit Rechts-Stand 01.01.2008 können Praktiker sowohl mit den »Altfällen« als auch mit den Neuregelungen souverän umgehen und auf den Beratungsbedarf reagieren. Da für die bis 31.12.2007 fällig gewordenen Unterhaltsleistungen das bisherige Recht weitergilt, wird auch dieses auf der Grundlage der Kommentierung aus Hoppenz, Familiensachen 8. A. aktualisiert dargestellt.Hinzuweisen ist insbesondere:- Auf die geänderten Voraussetzungen des Anspruchs des ehel...