Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war die bedeutendste Reform des Arbeitsrechts in den vergangenen Jahrzehnten. Gleichwohl ist das MiLoG in kürzester Zeit und nahezu ohne konzeptionelle Grundlegung entworfen und verabschiedet worden, sodass es an gravierenden Mängeln leidet. Damit ist keine ökonomische oder politische, sondern eine rein rechtstechnische Bewertung gemeint. Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Kern des MiLoG, nämlich dessen
1 ("Der Mindestlohn") und
3 ("Die Unwirksamkeit mindestlohnwidriger Vereinbarungen"). Sie fokussiert dabei nicht auf Einzelfallfragen, sondern erarbeitet ein konzeptionelles Fundament zu deren Beantwortung ("Grundlegung"). Diese Grundlegung wird unter einer Analyse und Beachtung der jeweils entscheidenden Aspekte der Methodenlehre entwickelt ("methodologisch"). Im Ergebnis stellt die Arbeit nicht nur ein Fundament für die Beantwortung auftretender Praxisfragen dar, sondern zeigt auch im Hinblick auf die vom Gesetzgeber im Jahre 2020 beabsichtigte Evaluation des MiLoG Abweichungen zwischen dem Gesetzesinhalt und dem politisch Gewollten auf.
1 ("Der Mindestlohn") und
3 ("Die Unwirksamkeit mindestlohnwidriger Vereinbarungen"). Sie fokussiert dabei nicht auf Einzelfallfragen, sondern erarbeitet ein konzeptionelles Fundament zu deren Beantwortung ("Grundlegung"). Diese Grundlegung wird unter einer Analyse und Beachtung der jeweils entscheidenden Aspekte der Methodenlehre entwickelt ("methodologisch"). Im Ergebnis stellt die Arbeit nicht nur ein Fundament für die Beantwortung auftretender Praxisfragen dar, sondern zeigt auch im Hinblick auf die vom Gesetzgeber im Jahre 2020 beabsichtigte Evaluation des MiLoG Abweichungen zwischen dem Gesetzesinhalt und dem politisch Gewollten auf.