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Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Paragraph 266a Abs. 2 StGB
Marcus Loose
Broschiertes Buch

Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Paragraph 266a Abs. 2 StGB

Eine Untersuchung zu den Anwendungsproblemen aufgrund der strukturellen Anlehnung an § 370 Abs. 1 AO und der Übernahme des "Vorenthaltens" von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB.. Dissertationsschrift

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Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in § 266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten § 266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatb...