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Cogitationis poenam nemo patitur (D.48.19.18)
Hans P. Glöckner
Buch mit Leinen-Einband

Cogitationis poenam nemo patitur (D.48.19.18)

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Vom Digestenfragment D. 48.19.18 angeregt widmet sich die Arbeit vor allem zwei Problemfeldern: der Bearbeitung des im Corpus iuris civilis überlieferten Strafrechts durch die Glossatoren und der Genese der Glossa ordinaria des Accursius.Den Glossatoren war D. 48.19.18 im Zusammenhang mit einer der Grundfragen des Strafrechts geläufig: der Einstellung zur Strafbarkeit des Versuchs. Hierfür ist ausschlaggebend, worin man den Grund für eine Strafe überhaupt erblickt. Sieht man Strafe als Reaktion auf den bösen Willen des Täters, so ist auch der erfolglose (bloße) Versuch zu sanktionieren...