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Bundesumwelthaftung

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Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung ...