Ohne die sachgerechte Mitarbeit der Mitglieder des
Verwaltungsbeirates ist eine Verwaltung - gerade in großen
Wohnungseigentümergemeinschaften - kaum mehr möglich. Der
Verwaltungsbeirat stellt ein in seiner Bedeutung nicht zu
unterschätzendes Kommunikationsorgan zwischen den
Wohnungseigentümern einerseits und der Verwaltung andererseits
dar.
Das WEG weist dem Beirat besondere Pflichten zu, nämlich die
Prüfung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung, der
Rechnungslegung und der Kostenvoranschläge. Diese Tätigkeiten sind
in hohem Maße konfliktträchtig.
Demgegenüber sind die rechtlichen Fragen, die sich rund um den
Verwaltungsbeirat stellen, komplex und vielfach hoch umstritten,
schon die grundlegende Frage nach seiner Rechtsnatur wird in
Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet.Vor
diesem Hintergrund trägt das Werk von Drasdo alle wichtigen
Informationen übersichtlich zusammen, analysiert und erläutert ihre
Bedeutung und ermöglicht damit dem ambitionierten Beirat ebenso wie
dem anwaltlichen Berater, souverän und rechtssicher zu agieren.