Zum 1. März 2010 tritt das neue, grundlegend umgestaltete WHG
vollumfänglich in Kraft. Damit werden auf den Tag genau 50 Jahre
WHG als Rahmenrecht und Richtlinienvorgabe für die Länder
Geschichte sein. Der Bund hat von seiner - im Zuge der
Föderalismusreform erworbenen - Möglichkeit, eine Vollregelung zu
treffen, Gebrauch gemacht und das Verhältnis von bundes- und
landesrechtlichen Regelungen neu geordnet.
Mithilfe der neuen Synopse erkennt der Rechtsanwender sicher die
Beziehungen zwischen neuem und altem Recht. Außerdem sieht er
schnell, wo das neue WHG tatsächlich Neues regelt und wo es die
bestehenden Regelungen übernimmt. Die Synopse verschafft dem
Rechtsanwender somit auch die Sicherheit eines Rückgriffs auf
bekanntes und über 50 Jahre bewährtes Wasserrecht. Darüber hinaus
gibt die Einführung einen systematischen Überblick und thematisiert
neue und übernommene Regelungen.