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In der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis des Zivilrechts spielt das Vertragsrecht eine herausragende Rolle. Es gibt keinen Richter und keinen Anwalt - sei er forensisch, sei er außerforensisch tätig -, der sich nicht fast täglich mit Fragen des Vertragsrechts befassen muss. Der Kommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften zum Vertragsrecht des BGB. Dabei konzentriert sich der Kommentar auf die ersten zwei Bücher des BGB:
Allgemeiner Teil des ersten Buches: §§ 13, 14, 104 - 218 Allgemeiner Teil des zweiten Buches: §§ 241 - 432 Besonderer Teil des zweiten Buches: §§ 433 - 811 (ohne
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Produktbeschreibung
In der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis des Zivilrechts spielt das Vertragsrecht eine herausragende Rolle. Es gibt keinen Richter und keinen Anwalt - sei er forensisch, sei er außerforensisch tätig -, der sich nicht fast täglich mit Fragen des Vertragsrechts befassen muss. Der Kommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften zum Vertragsrecht des BGB. Dabei konzentriert sich der Kommentar auf die ersten zwei Bücher des BGB:

Allgemeiner Teil des ersten Buches:
§§ 13, 14, 104 - 218
Allgemeiner Teil des zweiten Buches:
§§ 241 - 432
Besonderer Teil des zweiten Buches:
§§ 433 - 811 (ohne §§ 705 - 761).
Ausführlich werden die im Mittelpunkt der vertragsrechtlichen Praxis stehenden gesetzlichen Regelungen im Besonderen Teil des Schuldrechts erläutert und zudem mit zahlreichen praxisorientierten Checklisten ergänzt, u.a. zum Kauf, Leasing, Miete, Werkvertrag.

Der Kommentar behandelt darüber hinaus auch wichtige Vertragsytpen, die im Kern zwar auf das Dienst- und Werkvertragsrecht zurückgehen, inzwischen aber so ausdifferenziert sind, dass sie einer eigenen geschlossenen Darstellung bedürfen:

Anwaltsvertrag
Arztvertrag
Beförderungsvertrag
Die Grundzüge des Arbeitsvertragsrechts sind in die Darstellung des Dienstvertragsrechts integriert.

Der Kommentar wendet sich damit sowohl an den Generalisten wie den Spezialisten, der sich außerhalb seiner Kernkompetenz auch mit Vertragsrecht zu befassen hat.

Herausgeber und Autoren:

Prof. Dr. Klaus Tonner, Professor für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock, Richter am Oberlandesgericht Rostock

Prof. Dr. Armin Willingmann, Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz (FH) in Wernigerode, Rektor der Hochschule Harz

Dr. Marina Tamm, Rechtsanwältin in Rostock

Die Autoren kommen aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.
Autorenporträt
Dr. jur. Klaus Tonner ist Professor für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock und Verfasser zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Reiserechts. Darüber hinaus ist er Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht und Mitherausgeber der Zeitschriften 'ReiseRecht aktuell' und 'Verbraucher und Recht'.

Prof. Dr. habil. jur. Marina Tamm folgte nach längerer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin/Assistentin an der Universität Rostock sowie im Anschluss an die Habilitation an der Humboldt Universität zu Berlin dem Ruf an die Hochschule Wismar und ist seit 2011 Professorin für Wirtschaftsrecht und zugleich als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages tätig.