Mitgliedern und Vorsitzenden gemeinnütziger Vereine, die meist
ehrenamtlich tätig sind, ist nur ein gewisses Maß an Verantwortung
und Haftungsgefahren zuzumuten. Mit zunehmender Größe und
Komplexität des Betätigungsfelds sollte daher die Gründung einer
gemeinnützigen GmbH (gGmbH) in Betracht gezogen werden. Bei der
gemeinnützigen GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen
der Gesellschaft beschränkt. Sie ist in verschiedenen
Steuergesetzen von der Steuerpflicht befreit, wenn sie nach ihrer
Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient. Band 9 aus der
Reihe"GmbH-Musterverträge"stellt für die Gründung der
gemeinnützigen GmbH eine Satzung vor, die ausführlich erläutert
wird, und gibt weitere praxisgerechte Hilfestellungen.