Am 29. April 2011 sind wesentliche Bestimmungen des Gesetzes zur
Änderung der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Die
Neufassung des AÜG macht Schluss mit der Differenzierung zwischen
gewerblicher und nicht-gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung. Die
Erlaubnispflicht erstreckt sich nunmehr auf alle wirtschaftlichen
Tätigkeiten. Weiter ist auch die privilegierte konzerninterne
Arbeitnehmerüberlassung ersatzlos gefallen. Die Neuauflage dieses
Mustervertrages hilft dabei, Arbeitsverträge im Hinblick auf die
neue Gesetzeslage und die inzwischen dazu vorliegende
Rechtsprechung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Es werden vier Vertragsmuster zur Verfügung gestellt: ein
Leiharbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer mit/ohne
Bezugnahme auf einen Tarifvertrag sowie ein
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher
mit/ohne Bezugnahme auf die AGB. Damit richtet sich das Buch sowohl
an Firmen, die als "Verleiher" als auch an die, die als
"Entleiher" agieren.
Rechtsanwältin Dr. Anke Freckmann ist Partner der Kanzlei Osborne Clarke am Standort Köln. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts und ist Autorin und Herausgeberin zahlreicher Bücher zum Arbeitsrecht.
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