Abgrenzung der Vergütung von Objektplanungsleistungen der Freianlagen zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nach Tei
Die praktische Handhabung der HOAI zeigt, dass bei verschiedenen
Objekten der Freianlagen, der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
die Fragen der Zuordnung der Objekte, der Leistungen und der damit
verbundenen Anforderungen und Vergütungsparameter in der Abgrenzung
nach wie vor unscharf sind. Die 2., überarbeitete Auflage des
AHO-Heftes Nr. 20 zeigt die Schnittstellen der Zuordnung anhand der
Grundsätze der HOAI 2009 auf und gibt den Vertragsparteien damit
Hilfestellung bei der Vertrags- und Vergütungsvereinbarung.
Ausstattung/Bilder: Stand September. 2011. 64 S. 244 mm
Seitenzahl: 53
Schriftenreihe des AHO (Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung) H.2
Best.Nr. des Verlages: 220638302
Deutsch
Abmessung: 244mm x 167mm x 10mm
Gewicht: 135g
ISBN-13: 9783898179508
ISBN-10: 3898179508
Best.Nr.: 34392727
Autoreninfo: Erarbeitet von der AHO-Fachkommission "Freianlagenplanung"
Blick ins Buch "Abgrenzung der Vergütung von Objektplanungsleistungen der Freianlagen zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nach Tei"
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Das Heft klärt die Zuordnung von Objekten anhand der in der HOAI enthaltenen - Legaldefinitionen, - Objektlisten, - Bewertungsmerkmalen, - Anrechenbarkeitsregeln und - der für Fußgängerbereiche gebotenen Aufteilungsvorgaben. Als Arbeitshilfe ist eine Prüfkaskade für die Zuordnung eines Objektes enthalten, die ein schrittweises Vorgehen anhand der Zielsetzungen der Aufgabenstellung ermöglicht und die Zuordnungsregeln der HOAI hierarchisiert. Aufgezeigt werden auch die Konsequenzen, die sich bei falscher Zuordnung ergeben können. Die Ausarbeitungen werden ergänzt durch einen Anhang, in dem u.a. - die jeweiligen Leistungen nach der HOAI nebeneinandergestellt werden, - einschlägige Kommentare und Aufsätze zum Thema enthalten sind und - ein Beispielsprojekt als kombinierte Aufgabenstellung zwischen Verkehrsanlagen und Freianlagen vorgestellt wird.