Anders als das deutsche und europäische Kartellrecht kennt das
US-amerikanische Recht die Entflechtung intern gewachsener
Unternehmen als Sanktion im Rahmen der Mißbrauchskontrolle. Die
Aktualität dieser Eingriffsmöglichkeit verdeutlicht der
Microsoft-Prozeß. Ein weiteres prominentes Beispiel ist die
Entflechtung von AT&T in den 80er Jahren. Die Einführung einer
Entflechtungsbefugnis in das deutsche Recht ist seit der
Nachkriegszeit Gegenstand rechtspolitischer Diskussion. Die
zunehmende Globalisierung legt eine rechtsvergleichende Betrachtung
mit dem US-amerikanischen Recht nahe, zumal auch im Rahmen der
Diskussion um die Schaffung eines internationalen Kartellrechts
eine Entflechtungsbefugnis erwogen wird. Wie die Entflechtung, so
dient auch die Deregulierung, etwa der Bereiche Telekommunikation
und Energie, der Bekämpfung wettbewerblicher Probleme auf
Monopolmärkten. Mittels eines methodischen Vergleichs wird
vorliegend untersucht, ob neben der Deregulierung die Einführung
einer Entflechtungsbefugnis sinnvoll wäre, da es auch in den USA
eine Deregulierungsbewegung gab. Dabei werden die neueste
Rechtsentwicklung und neuere ökonomische Erkenntnisse
berücksichtigt. Da die Deregulierung anders als die Entflechtung im
US-amerikanischen Recht nicht dem Richter, sondern dem Gesetzgeber
obliegt, prüft Birgit Müller, durch welche Gewalt ein struktureller
Eingriff effizienter vorgenommen werden kann. Hierbei sind neben
verfassungsrechtlichen auch Effizienzerwägungen anzustellen.