Leseprobe zu "Nachhaltigkeit" von Armin Grunwald; Jürgen Kopfmüller
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (sustainable development) hat sich in den letzten zwanzig Jahren weltweit zu dem zentralen Begriff entwickelt, anhand dessen über die zukünftige Entwicklung der Menschheit diskutiert wird. Es bezeichnet einen Prozess gesellschaftlicher Veränderung, während der Begriff der Nachhaltigkeit (sustainability) das Ende eines solchen Prozesses, also einen Zustand beschreibt. In dieser Einführung werden wir vorwiegend den Begriff nachhaltige Entwicklung verwenden. Nach der heute überwiegend akzeptierten Definition ist nachhaltige Entwicklung dann realisiert, wenn sie
"die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können" (Hauff 1987: 46).
Sie zielt auf eine Umsteuerung, die die Lebenssituation der heutigen Generation verbessert (Entwicklung) und gleichzeitig die Lebenschancen künftiger Generationen nicht gefährdet (Erhalt der sozialen, wirtschaftlichen und natürlichen Grundlagen der Gesellschaft). Nachhaltige Entwicklung ist kein ausschließlich wissenschaftlich bestimmbarer Begriff, sondern ein gesellschaftlich-politisches und damit normatives Leitbild.
Nachhaltige Entwicklung hat in ethischer Hinsicht ein doppeltes Fundament: Einerseits betrifft sie die aktive Übernahme von Verantwortung für zukünftige Generationen (Zukunftsverantwortung), andererseits spielen Gerechtigkeitsüberlegungen unter den heute Lebenden (Verteilungsgerechtigkeit) ebenfalls eine tragende Rolle. Diese Situation hat Folgen: Ein begriffliches Doppelverständnis zieht sich durch sämtliche Diskussionen zur nachhaltigen Entwicklung hindurch. Zum einen geht es um eine eher statische Erhaltung von natürlichen und kulturellen Ressourcen im Interesse zukünftiger Generationen. Zum anderen steht dynamisch die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft im Mittelpunkt, mit der Betonung auf dem Entwicklungsgedanken zur Verbesserung der Situation vieler heute lebender Menschen.
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist auf der politischen Ebene zumindest programmatisch weltweit anerkannt. Die Suche nach Kriterien, Leitlinien und Umsetzungsstrategien für eine nachhaltige Entwicklung ist zu einem zentralen Thema der nationalen und internationalen Umwelt-, Forschungs- und Entwicklungspolitik sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft geworden. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft, das Leitbild in konkrete Politik auf nationaler und globaler Ebene umzusetzen. Nationale Nachhaltigkeitsstrategien sind mittlerweile in vielen Ländern ausgearbeitet worden und befinden sich in der Umsetzung. In Deutschland wurde 2001 durch die Bundesregierung ein Rat für Nachhaltige Entwicklung berufen (www.nachhaltigkeitsrat.de). Im Jahre 2002 wurde die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht (Bundesregierung 2002). Auf regionaler und lokaler Ebene wurde seit 1992 weltweit eine Fülle von Lokalen Agenda 21-Initiativen durchgeführt.
Leseprobe zu "Nachhaltigkeit" von Armin Grunwald; Jürgen Kopfmüller
7. Gesellschaftliche Akteure (S.106)
Unterschiedliche staatliche und nicht-staatliche Akteure besitzen verschiedene Kompetenzen und bewegen sich in Gefügen mitunter sehr unterschiedlicher Regeln, Normen, Wertmuster und Interessen, die ihr Handeln prägen. Entsprechend unterscheiden sich auch ihre Vorstellungen darüber, was nachhaltige Entwicklung sein soll, zum Teil erheblich.
Die Kontroversen etwa zwischen Bauernverband und Verbraucherministerium oder zwischen Umwelt- und Unternehmensverbänden sind hinlänglich bekannt. Vor diesem Hintergrund bringt die Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung vor allem drei Herausforderungen bzw. Notwendigkeiten mit sich: Erstens muss zwischen den Akteuren ein gemeinsames Verständnis über die Zielorientierungen und die geeigneten Wege dahin bestehen.
Dazu müssen die institutionellen Voraussetzungen für Aushandlungs- und Einigungsprozesse geschaffen werden. Zweitens bedarf es der Fähigkeit und der Bereitschaft der Akteure zum Lernen, also gegebenenfalls ihre Handlungsmuster aufgrund veränderten Wissens oder festgelegter Ziele zu ändern (Liedke/Rohn 2003, Siebenhüner 2004). Drittens sollten geeignete politische und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Akteure auch den gesetzten Zielen entsprechend verhalten.
7.1 Unternehmen
Unternehmen kommt für die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung eine in verschiedener Weise zentrale Bedeutung zu. Als Hersteller von Gütern und Dienstleistungen beeinflussen sie mit ihren investitions-, produkt- und produktionsprozessbezogenen Entscheidungen sowie mit der Durchführung (und dem Unterlassen) von Forschung, Aus- und Weiterbildung direkt die Entwicklung von Ressourcenverbrauch, Umweltbelastungen oder von Art und Umfang des Einsatzes der Faktoren Kapital, Arbeit und Wissen.
Diese Bedeutung kommt in unterschiedlicher Weise global wie auch national agierenden (kleinen und mittelständischen) Unternehmen zu. Sie wirken aber auch indirekt durch die Beeinflussung von Konsum- und Lebensstilen, insbesondere durch Werbung, oder von politischen Rahmenbedingungen und Entscheidungen durch Gremien- und Lobbyarbeit.
Dem entsprechend reicht die Rolle der Unternehmen über die traditionelle ökonomische Interpretation hinaus, die auf die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung mit möglichst effizientem Mitteleinsatz beschränkt ist. Kapitel 30 der Agenda 21 enthält mit Blick auf die Berücksichtigung und Stärkung der Rolle von Unternehmen die Forderung, eine umweltverträglichere Produktion sowie eine verantwortungsbewusste Unternehmerschaft zu fördern.
In der Umsetzung eines integrativen Nachhaltigkeitskonzepts, das auf der Handlungsleitlinie Verantwortung für gegenwärtige und kommende Generationen basiert, muss ein solches erweitertes Rollenverständnis in ein breites Verständnis von Verantwortung der Unternehmen münden. Neben der internen Perspektive der im engeren Sinne ökonomischen Verantwortung für die Überlebenssicherung des Unternehmens (Müller-Christ/Hülsmann 2003) und für die Interessen der Eigentümer muss diese auch die Interessen der Beschäftigten (vertreten durch Gewerkschaften und Betriebsräte) sowie eine externe Perspektive umfassen.
Letztere beinhaltet zum einen Verantwortung etwa für Kommunen, die den Unternehmen Infrastrukturen und andere Standortfaktoren zur Verfügung stellen, zum anderen Verantwortung für die Gesellschaft als Ganzes angesichts der weit reichenden – positiven wie negativen – ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgewirkungen unternehmerischen Handelns.
Hinsichtlich der Erfolgs- und Bewertungskriterien für dieses unternehmerische Handeln muss eine entsprechende Erweiterung sowohl auf der unternehmensinternen Entscheidungsebene als auch auf der politischen Ebene erfolgen. Zu den klassischen und nach wie vor in der Praxis dominierenden Kriterien wie Gewinn, Kapitalrendite oder Wachstum müssen auch andere Aspekte in den Blick genommen werden, mit der Perspektive eines umfassenderen, nicht nur im engen ökonomischen Sinne verstandenen Wertschöpfungsbegriffs.
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