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Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige haben sich in jüngster Vergangenheit deutlich verschärft. Im Januar 2015 sind weitere einschneidende Änderungen in Kraft getreten. Als gesichert gilt: Die Möglichkeit einer sanktionslosen Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bleibt vorerst bestehen. Jedoch ist das Institut der Selbstanzeige nochmals komplexer und teurer für den Steuerpflichtigen geworden.Die Fertigung einer wirksamen Selbstanzeige bereitet sogar erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten erhebliche Schwierigkeiten. In der Praxis sind immer wieder Fälle missglückter…mehr

Produktbeschreibung
Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige haben sich in jüngster Vergangenheit deutlich verschärft. Im Januar 2015 sind weitere einschneidende Änderungen in Kraft getreten. Als gesichert gilt: Die Möglichkeit einer sanktionslosen Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bleibt vorerst bestehen. Jedoch ist das Institut der Selbstanzeige nochmals komplexer und teurer für den Steuerpflichtigen geworden.Die Fertigung einer wirksamen Selbstanzeige bereitet sogar erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten erhebliche Schwierigkeiten. In der Praxis sind immer wieder Fälle missglückter Selbstanzeigen zu beobachten, sodass die erhoffte Straffreiheit ausbleibt. Die häufig folgenschweren Konsequenzen treffen in erster Linie den Mandanten, können aber zugleich eine Haftung für den Berater bedeuten.Nicht nur Fachkenntnisse auf den Gebieten des Steuerrechts und des Strafrechts sind entscheidend. Als ebenso hilfreich kann sich der rechtzeitige Dialog mit den Strafverfolgungsbehörden erweisen. Der Autor Eric Neiseke zeigt auf, worauf zu achten ist und wie mit den strengeren Voraussetzungen und Folgen ab 2015 umzugehen ist.
Autorenporträt
Autoreninfo: Regierungsdirektor Eric Neiseke ist als stellv. Referatsleiter beim Niedersächsischen Landesrechnungshof zuständig für das Justiz- und Finanzressort. Zuvor war er langjährig als Führungskraft in der Nds. Steuerverwaltung tätig, u. a. als Sachgebietsleiter in einem Sonderfinanzamt für Fahndung und Strafsachen.