Der Lissabonner Vertrag und die rechtsverbindlich gewordene Charta
der Grundrechte der Europäischen Union haben eine Neubearbeitung
der europarechtlichen Teile des Lehrbuchs durch Götz Frank
erforderlich gemacht. Seit einigen Auflagen wird insbesondere die
Rechtsentwicklung der Europäischen Union den jeweiligen Kapiteln im
Staatsrechtslehrbuch in knapper Form wie ein Spiegel
gegenübergestellt. Dies dient nicht nur dem vertieften Verständnis
der eigenen staatsrechtlichen Situation, sondern beinhaltet auch
die Wechselwirkungen beider Rechtskreise, die zu beobachten sind.
Im Grundrechteteil wurden entsprechend verstärkt beispielhafte
Entwicklungen beider europäischer Gerichthöfe aufgenommen, des
Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Union und des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Neubearbeitung
ist auch durch die vielfältigen Auswirkungen der Föderalismusreform
I und II auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
staatlichen Handelns notwendig geworden. Schließlich sind in den
Jahren seit der 20. Auflage des Lehrbuchs eine Reihe neuer
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergangen, die zum
Verständnis der aktuellen staatsrechtlichen Situation aufgenommen
werden mussten. Dabei bleibt die Grundidee von Ekkehart Stein des
Lehrbuchs als Lesebuch erhalten. Nach ihr wird nach wie vor auf den
Zugang zu der komplexen Materie des Staatsrechts gesetzt und für
ein breiteres und vertieftes Studium auf die umfangreiche
Kommentarliteratur zum Grundgesetz verwiesen.
"Bis zur 16. Auflage hatte der Konstanzer Ordinarius Ekkehart Stein Konzeption und Entwicklung dieses erfolgreichen Lehrbuchs allein zu verantworten. Die Beteiligung von Götz Frank hat die 35jährige Erfolgsgeschichte nahtlos weitergeführt; denn die am studentischen Leser orientierte Grundausrichtung ist auf sachlich stets aktuellstem Stand beibehalten worden. Kennzeichnend hierfür sind die klare Gliederung des Textes, die behutsam, repräsentativ ausgewählten Literatur- und Rechtsprechungsnachweise, Kontrollfragen zur Anregung aktiver Mitarbeit am Ende jedes Kapitels, zahlreiche Aufbauhilfen und - in einem Anhang - Überlegungen zu Gutachten und Urteil, Lösungshilfen zu zwölf im Text eingestreuten Übungsfällen und eine ausführliche Literaturübersicht. Auch als Gemeinschaftswerk leistet dieses Lehrbuch eine hervorragende Einführung in das Staatsrecht." (Wilfried Berg JuS - aktuell 6 (2003) XLVIII-L)
"... Die Autoren schenken den Studenten ein umfangreiches Werk, das trotz seines ausführlichen Inhalts das Rechtsgebiet, nicht zuletzt durch die gute Strukturierung, einfach zugänglich macht." (Th. Hubing Revue Européenne de Droit Public / European Review of Public Law 2 (2002) 1204)
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