Betriebsänderungen durch Interessenausgleiche und Sozialpläne zu
regulieren, ist seit vielen Jahren eine wichtige Aufgabe von
Interessenvertretungen. Jedoch verschärfen sich die
Rahmenbedingungen, um entstehende Nachteile auszugleichen und zu
mildern. Ziel ist es, Beschäftigte soweit wie möglich vor dem
Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen. Wo das nicht möglich ist,
sollen Betriebsräte die Betroffenen bei der Suche nach neuer Arbeit
bestmöglich unterstützen. Das gelingt auch in einem beachtlichen
Maß, wie die Analyse von 530 Vereinbarungen zeigt. Vor allem
beschäftigungsorientierte Lösungen, Vereinbarungen von
Transfermaßnahmen oder die Möglichkeit, Abfindungen in
Beschäftigungszeiten umzuwandeln, gewinnen an Bedeutung.
Die Auswertung zeigt anhand zahlreicher Beispiele die Bandbreite
der Regelungsmöglichkeiten und gibt Anregungen für die Gestaltung
eigener Vereinbarungen.