Altersteilzeit im öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte
Die Neuauflage:Bei allen Anfragen oder Entscheidungen hinsichtlich
Altersteilzeit-Vereinbarungen sind im öffentlichen Dienst aktuell
drei Grundlagen relevant: Der Tarifvertrag zur Regelung der
Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), das Altersteilzeitgesetz sowie die
Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (DA).Letztere
ist von zentraler Bedeutung - hier sind die Voraussetzungen
festgeschrieben, die für Zuschüsse durch die BA gelten.In dem
Praxishandbuch wird der TV ATZ ausführlich erläutert, wobei
insbesondere auf die DA hingewiesen wird. Darüber hinaus sind
zahlreiche Arbeitshilfen, Tabellen, Übersichten,
(Rechen)-Beispiele, Antrags- und Vertragsmuster enthalten.Die
Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen
Änderungen.Der Altbestand wird auf der Grundlage der bisherigen
Rechtslage weiter behandelt, für die Neufälle sind neue
Berechnungsvorgaben zu beachten.Kurz: für Personalleiter und
Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst die sichere Basis für
korrektes Arbeiten.
Dr. Bernhard Langenbrinck, Referent beim kommunalen Arbeitgeberverband, Wuppertal; Peter Litzka, Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit, Kempten.