Das Buch erörtert mit Blick auf den »Fall Daschner« sowie auf
theoretische, bislang zum Glück fiktiv gebliebene
Tickende-Bombe-Szenarien die ethischen und juristischen Aspekte der
Folter-Problematik. Im Falle Daschner ging es nicht um die
Androhung echter Folter, sondern allenfalls um
Folter-in-Anführungszeichen, d.h. um unmittelbaren Zwang im Sinne
des Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts. Eine solche Unterscheidung
zwischen Folter und »Folter« ist mehr als nur rhetorische
Spitzfindigkeit. Auch wenn sich eine von Staats wegen angeordnete
Zufügung von Schmerzen zur Erpressung einer Information je nach
nationalem oder internationalem Recht juristisch unter die Rubrik
Folter subsumieren lässt, fehlt der von Daschner ins Auge gefassten
Maßnahme ein entscheidendes moralisches Merkmal, durch das sich
echte Folter definiert: Es war niemals intendiert, den mutmaßlichen
Täter zu erniedrigen oder zu demütigen. Die Androhung von Gewalt
diente einzig dem Zweck, ein unschuldiges Menschenleben zu retten.
Nach fast einhelliger Meinung der in diesem Band vertretenen
Autorinnen und Autoren war das Vorgehen von Daschner deshalb
moralisch legitim.
Kontroverser hingegen bleibt die Frage einer staatlichen
Legalisierung von »Folter«. Wäre es wirklich ein fauler Kompromiss,
wenn man sich entschlösse, eine moralisch erlaubte Handlung
rechtlich zu verbieten? In diesem Zusammenhang bleibt auch zu
überlegen, ob jenseits des Falls Daschner z.B. bei der Suche nach
einer tickenden Bombe, durch die das Leben einer großen Gruppe
unschuldiger Menschen bedroht wird, eventuell drastischere
Folter-Maßnahmen erlaubt sein könnten, die über die bloße
(Androhung einer) Zufügung von Schmerzen hinausgehen. Hier zeichnet
sich keine klare und einfache Antwort ab.
Wolfgang Lenzen, geb. 1946 in Essen; Studium der Mathematik, Philosophie und Kunstgeschichte in Münster, Freiburg und München. Promotion 1972 an der Universität Regensburg bei Franz von Kutschera; 1979 Habilitation für Philosophie. Seit 1981 ordentlicher Professor für Philosophie an der Universität Osnabrück. Hauptarbeitsgebiete: Wissenschaftstheorie, Logik, Geschichte der Logik, Erkenntnistheorie, Leibniz, (angewandte) Ethik, Philosophie des Geistes.