Durch das Pfandbriefgesetz vom 22. Mai 2005 wurde das bislang
geltende Hypothekenbankgesetz abgelöst. Das Spezialitätsprinzip für
Pfandbriefbanken wurde aufgegeben, so dass heute alle
Kreditinstitute das Pfandbriefgeschäft betreiben können, wenn sie
die Voraussetzungen hierzu erfüllen und eine entsprechende
Erlaubnis erhalten. Das Gesetz brachte außerdem eine Harmonisierung
mit Neuerungen im Bereich des für Kreditinstitute relevanten Rechts
wie mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit der europäischen
Integration. Das Werkbietet als am Markt einzigartige
Spezialkommentierung Orientierung für die Handhabung des
PfandBG.Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, möglichst alle
bis heute bekannten und praxisrelevanten Probleme zum neuen
Pfandbriefgesetz zu erfassen und sachgerechte Lösungen anzubieten.
Der Anhang enthält die Texte derBarwertverordnung, der drei
Beleihungswertermittlungsverordnungen (Hypotheken, Flugzeuge,
Schiffe), der Deckungsregisterverordnungund zum
Refinanzierungsregister (Paragraph 22 a - 22 o KWG). Damit ist das
Werk unverzichtbares und umfassendes Arbeitsmittel zu allen
Fragendes Pfandbriefrechts. Außerdem enthalten: die
Gesetzesbegründungen zu den Novellen 2009 und 2010.