Die Studie untersucht das Vordringen der öffentlichen
Strafverfolgung und des öffentlichen Strafanspruchs, indem es die
Situationen in Deutschland, Frankreich und Flandern in
Spätmittelalter und Früher Neuzeit rechtshistorisch vergleicht.
Dabei zeigt sich exemplarisch, wie es überall in Mitteleuropa zur
Aufteilung des Gerichtsverfahrens in Straf- und Zivilprozess kam.
Das Einsetzen der öffentlichen Strafverfolgung erfolgte in den
untersuchten Ländern allerdings zeitlich versetzt und auf
verschiedenen Wegen. In Deutschland kam eine Vielzahl von
Behelfskonstruktionen wie das Rügen oder der Klagezwang zum
Einsatz. In Flandern und Frankreich setzte der Staat flächendeckend
Institutionen zur Verbrechensbekämpfung ein, die in Deutschland
nur ansatzweise in Erscheinung traten. Der Autor erklärt dies mit
der stärkeren Zentralgewalt in den beiden westlichen Ländern, über
die der deutsch-römische Kaiser nicht verfügte.