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Bastian Bohn untersucht in der vorliegenden Publikation die verfahrensrechtliche Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Popularklage unter Auswertung sämtlicher Entscheidungen der Jahre 1995 bis 2011. Soweit dies für das Verständnis der Rechtsprechung erforderlich ist, behandelt er auch frühere Entscheidungen sowie deren Hintergründe.
Der Verfasser unterzieht die Rechtsprechung einer umfassenden Würdigung am Maßstab der Dogmatik des Verfassungsprozessrechts. In mehreren Punkten widerspricht er dabei dem Verfassungsgerichtshof und kommt zu eigenen Lösungsansätzen.
Die
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Produktbeschreibung
Bastian Bohn untersucht in der vorliegenden Publikation die verfahrensrechtliche Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Popularklage unter Auswertung sämtlicher Entscheidungen der Jahre 1995 bis 2011. Soweit dies für das Verständnis der Rechtsprechung erforderlich ist, behandelt er auch frühere Entscheidungen sowie deren Hintergründe.

Der Verfasser unterzieht die Rechtsprechung einer umfassenden Würdigung am Maßstab der Dogmatik des Verfassungsprozessrechts. In mehreren Punkten widerspricht er dabei dem Verfassungsgerichtshof und kommt zu eigenen Lösungsansätzen.

Die Publikation zeigt unter Auswertung bislang unveröffentlichter Quellen die Entstehungsgeschichte der Popularklage vollständig auf. Damit werden nach mehr als 60 Jahren die Wurzeln dieses Rechtsbehelfs sichtbar gemacht.
Autorenporträt
Bastian Bohn, Jahrgang 1980, lebt in Abensberg und studierte in Regensburg als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes Jura. Dort legte er das Erste und Zweite Staatsexamen ab. Er war fünf Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter des renommierten Prozessrechtlers Ekkehard Schumann tätig, bei dem er auch promovierte. Er erhielt ein Promotionsstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung sowie einen Dissertations-Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung. Nunmehr ist er als Regierungsrat in München tätig.
Rezensionen
»Insgesamt kann man Bohn zu seiner Arbeit, die mit Recht in die renommierte Reihe 'Schriften zum Öffentlichen Recht' aufgenommen worden ist, nur beglückwünschen. Es handelt sich um eine der ganz wenigen Dissertationen, von denen man sich angesichts ihrer Praxisrelevanz (und ihrem gleichzeitigen wissenschaftlichen Anspruch) eine zweite Auflage erhoffen darf. Die Arbeit hätte es auch verdient, in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Berücksichtigung zu finden.« Prof. Dr. Josef Franz Lindner, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 21/2013

»Der an einer aktuellen und fundierten Gesamtdarstellung des Rechts der Popularklage Interessierte wird in der hier anzuzeigenden Dissertation gleichwohl reichen Ertrag finden.« Prof. Dr. Markus Möstl, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 18/2013