Für eine Vielzahl von medizinischen Geräten fordert der Gesetzgeber
in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine
schriftlich fixierte Einweisung des Anwenders in die sachgerechte
Handhabung der entsprechenden Geräte. Die erfolgte Einweisung muss
vom Betreiber hierzu im gerätespezifischen Medizinproduktebuch
dokumentiert werden. Der Anwender erhält hingegen oft keinen
Nachweis über die erfolgte Einweisung. Da in der medizinischen
Praxis meist eine Vielzahl von baugleichen und somit identischen
medizinischen Geräten an einem Arbeitsplatz vorkommen, erlaubt der
Gesetzgeber für diese Geräte eine stellvertretende
Einweisungsdokumentation in einem einzigen Medizinproduktebuch des
entsprechenden Gerätetyps. In der Praxis bringt dieses für den
Anwender die Problematik mit sich, sich jeweils erinnern zu müssen
in welchem der vielen Medizinproduktebücher seine persönliche
Einweisung dokumentiert ist. Dieses führt insbesondere bei einem
hohen Gerätebestand häufig zu Schwierigkeiten. Eine zusätzliche
Problematik ergibt sich durch Aussonderung einzelner
medizinisch-technischer Geräte. Die entsprechenden
Medizinproduktebücher müssen nach der Außerbetriebnahme lediglich
fünf weitere Jahre aufbewahrt werden, sodass nach dieser Zeitspanne
auch die erfolgte Einweisungsdokumentation nicht mehr verfügbar
ist. Aus diesen Gründen wurde ein Medizinprodukte-Pass entwickelt,
der jetzt auch dem Anwender ermöglicht seine persönlichen
Einweisungen zu dokumentieren und zu archivieren. Der Anwender kann
hiermit u.a. bei einem Arbeitgeber- oder Stellenwechsel eine
erneute und zeitintensive Einweisung in die entsprechenden
Medizinprodukte vermeiden und die erfolgten Einweisungen
arbeitgeber- und abteilungsübergreifend nachweisen. Im Rahmen von
zukünftigen Bewerbungen ermöglicht der Medizinprodukte-Pass zudem
aufgrund seines kopierfreundlich-aufklappbaren DIN-A5-Formates die
Möglichkeit seine Bewerbungsunterlagen schnell vervollständigen zu
können und entsprechende Nachweise der persönlichen Qualifikation
zu führen. Neben zahlreichen Nachweisformularen und einer aktuellen
Version der Medizinprodukte-Betreiberverordnung enthält der
Medizinprodukte-Pass praktische Beispiellisten für
einweisungspflichtige Medizinprodukte.