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Anlass für die Neuauflage des Werkes zum Haushaltsrecht in Niedersachsen ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, das am 1.11.2011 in Kraft tritt. Die 2. Auflage der erläuterten Textausgabe enthält wiederum die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Hinweise der Arbeitsgruppen des Landes zur Planung und Ausführung des kommunalen Haushalts. Kurze, praxisnahe Anmerkungen zu vielen Paragrafen helfen bei der Anwendung der Vorschriften.

Produktbeschreibung
Anlass für die Neuauflage des Werkes zum Haushaltsrecht in Niedersachsen ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, das am 1.11.2011 in Kraft tritt. Die 2. Auflage der erläuterten Textausgabe enthält wiederum die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Hinweise der Arbeitsgruppen des Landes zur Planung und Ausführung des kommunalen Haushalts. Kurze, praxisnahe Anmerkungen zu vielen Paragrafen helfen bei der Anwendung der Vorschriften.
Autorenporträt
Dipl. Verwaltungswirt (FH) Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark und Lehrbeauftragter am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover sowie an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen.
Rezensionen
"Nach einer kompakten und informativen Einführung (S. 1-38) folgen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die im niedersächsischen kommunalen Haushaltsrecht von zentraler Bedeutung sind. (...) Rose beschränkt sich dabei nicht überall auf eine reine Textwiedergabe, sondern erläutert einzelne Normen in Form eines Kurzkommentars. Ein an das Ende getelltes Stichwortverzeichnis erleichtert dem Leser die Orientierung. Die Stärke des Buchs liegt in der querschnittmäßigen Zusammenstellung der relevanten Vorschriften. Rose hat eine kluge Auswahl getroffen; inbesondere der Abdruck diverser Verwaltungvorschriften, die in der kommunalen Praxis eine überragende Bedeutung besitzen, überzeugt. Der für Fragen des kommunalen Haushalts tätige kommunale Praktiker hat mit dem vergleichsweise schmalen Buch in seiner Tasche gleichsam alles zur Hand, was er zu seiner täglichen Arbeit an Rechtsgrundlagen benötigt. (...)" (Prof. Dr. Katrin Stein, in: DVBl. 12/2013)