Jugendliche bei den Zeugen Jehovas - Schwierigkeiten bei der Identitätsbildung und beim Ablösungsprozess vom Elternhaus
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Kinder
und Jugend, einseitig bedruckt, Note: 1,8, Duale Hochschule
Baden-Wüttemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart
(Fachbereich SOZIALWESEN), Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit soll
es in der Bundesrepublik rund sechshundert Sekten, sektiererische
Gruppen und Glaubensgemeinschaften geben, sogar vereinnahmende
Gruppen , die Gehirnwäsche betreiben. Die Zahl der Anhänger beläuft
sich nach Schätzungen auf ca. zwei Millionen, von denen nach
Angaben des Kinderschutzbundes rund zweihunderttausend
Minderjährige sind- alleine achtzigtausend sind davon den Zeugen
Jehovas angehörig. So vielfältig die Begriffswahl im Volksmund, auf
Seiten von Kirchenbeauftragten, Sektenkritikern, Politikern oder
der allgemeinen Bevölkerung ist, so vielfältig ist also auch das
Angebot dieser Gruppierungen auf dem Psychomarkt selbst. Die
Auseinandersetzung mit dem Thema über auftretende Probleme und
Konflikte von Anhängern und Aussteigern beschäftigt seit je her die
Öffentlichkeit. In den letzten Jahren ist diese Problematik in den
Medien verstärkt aufgegriffen worden. Sondermagazine und Reportagen
im Fernsehen sowie alltägliche Talkshows befassen sich mit der
multireligiösen Interessenvielfalt der Menschen. Und immer wieder
kommt es zu Skandalmeldungen in der Presse.Spätestens anhand
solcher Meldungen erhitzen und scheiden sich die Gemüter in der
öffentlichen Diskussion um die religiöse Toleranz bzw. Intoleranz
unserer Gesellschaft. Meiner Meinung nach kein leichtes
Unterfangen, dreht es sich doch bei dieser Auseinandersetzung über
die Akzeptanz und den Umgang mit diesen Gruppen und ihren
Mitgliedern häufig um den im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten
Artikel 4 der Glaubens- und Gewissensfreiheit . Nach dieser
verbindlichen Norm wird jedem Menschen das Recht zugesichert, seine
religiöse Gesinnung frei artikulieren zu dürfen- und demnach
ebenfalls seinen Glauben und die damit zusammenhängenden
Traditionen, Regeln und Riten zu praktizieren. Doch wo liegen die
Grenzen die Grenzen dieser unantastbaren Religionsfreiheit? Kann
sich zum Beispiel eine Sekte in diesem gesetzesverankerten Schutz
wiegen, wenn sie eine bestimmte religiöse Erziehungspraxis an ihren
minderjährigen Anhängern ausübt? Immerhin räumt das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) nach
1 jedem jungen Menschen das Recht ein, in seiner Entwicklung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit, gefördert zu werden.