Neu ist die namentliche Angabe eines Dokumentationsbevollmächtigten
in der EG-Konformitätserklärung für eine vollständige Maschine bzw.
Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine.
Die vorliegende Broschüre behandelt die Durchführung von
Risikobeurteilungen einschließlich Gefahrenanalysen, zu denen
Hersteller nach der EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet sind.
Solche Analysen sind zu unterscheiden von tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und
Betriebssicherheitsverordnung durch die Betreiber maschineller
Arbeitsmittel.