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DIE METAPHYSIK DER SITTENErster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - VorredeTafel der Einteilung der RechtslehreEinleitung in die Metaphysik der SittenI. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)Einleitung in die Rechtslehre§ A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der…mehr

Produktbeschreibung
DIE METAPHYSIK DER SITTENErster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - VorredeTafel der Einteilung der RechtslehreEinleitung in die Metaphysik der SittenI. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)Einleitung in die Rechtslehre§ A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werdenAnhang zur Einleitung in die RechtslehreVom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis)Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der RechteEinteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt.I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben§ 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben2. Hauptstück. Von
Autorenporträt
Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 in Königsberg geboren und verstarb am 12. Februar 1804 ebenda. Kant war Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg und zählt zu den bedeutendsten Vertretern der Aufklärung. Mit seinem Werk Kritik der reinen Vernunft läutete er einen Wendepunkt in der Philosophiegeschichte und den Beginn der modernen Philosophie ein.