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Die islamische Rechtsordnung der Scharia gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch wenn muslimische Frauen letztendlich als Eigentum der islamischen Gemeinschaft betrachtet werden, hat das Konsequenzen für die gesamte Lebenspraxis, für Recht, Politik, Bildung und Erziehung, den Umgang mit Sexualität und Vorstellungen vom Wert des männlichen und weiblichen Körpers. In Ländern wie Frankreich, Holland oder Deutschland bestehen Parallelwelten, in denen die Frau das Medium der Ehre des Mannes ist und Ehrenmord als "Töten bei Berechtigung" (Koran) durch das Gesetz Allahs…mehr

Produktbeschreibung
Die islamische Rechtsordnung der Scharia gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch wenn muslimische Frauen letztendlich als Eigentum der islamischen Gemeinschaft betrachtet werden, hat das Konsequenzen für die gesamte Lebenspraxis, für Recht, Politik, Bildung und Erziehung, den Umgang mit Sexualität und Vorstellungen vom Wert des männlichen und weiblichen Körpers. In Ländern wie Frankreich, Holland oder Deutschland bestehen Parallelwelten, in denen die Frau das Medium der Ehre des Mannes ist und Ehrenmord als "Töten bei Berechtigung" (Koran) durch das Gesetz Allahs und das Vorbild Mohammed legitimiert wird. Diese Entwicklung wirft zentrale Fragen nach dem Geltungsanspruch der Menschenrechte auf. Hiltrud Schröters Studie zeichnet die Geschlechterordnung des Islam und die des Westens nach und zeigt die gemeinsamen archaischen Wurzeln beider im Alten Testament auf.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur FR-Rezension

Vor allem geht es Hiltrud Schröter in ihrer Darstellung der religiösen und gesellschaftlichen Regeln, die sich aus dem Koran ergeben, um die Ungleichbehandlung der Frau, wie Renate Wiggershaus feststellt. Immer wieder komme die Autorin auf Zwangsheirat und Kopftuch zurück. Schröter sehe den Untergang von Demokratie und Rechtsstaat gekommen, falls sich die Rechtsvorschriften des "dritten totalitären Systems", wie sie den Islam nennt, hier ausbreiten. Das ist der Rezensentin zu "apodiktisch" gedacht, da etwa die Todesstrafe in den USA die Demokratie beileibe nicht zu Fall gebracht hat, und viele der islamischen Staaten zudem die Scharia abgeschafft haben. Die Schilderung von Art und Entstehung der "Gesetze Allahs" hält Wiggershaus aber für "kenntnisreich", und tatsächlich widersprechen einige der im Koran und der Hadith vorgeschlagenen drakonischen Maßnahmen gegen Untreue oder Apostasie, da muss sie der Autorin zustimmen, den westlichen Vorstellungen in eklatanter Weise.

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