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Der Zusammenschluß zu einer Personengesellschaft beruht wegen der persönlichen Mitarbeit bei der Geschäftsführung sowie der persönlichen Haftung für die Gesellschaftsschulden auf einem besonderen Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern. Daher kann der Ein- und Austritt eines Gesellschafters zu einer nachhaltigen Veränderung innerhalb der Struktur der Gesellschaft führen.
Der Autor untersucht in seiner dogmengeschichtlichen Arbeit die Art und Weise des Gesellschafterwechsels und die damit verbundenen Rechtsfolgen ausgehend von dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten von
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Produktbeschreibung
Der Zusammenschluß zu einer Personengesellschaft beruht wegen der persönlichen Mitarbeit bei der Geschäftsführung sowie der persönlichen Haftung für die Gesellschaftsschulden auf einem besonderen Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern. Daher kann der Ein- und Austritt eines Gesellschafters zu einer nachhaltigen Veränderung innerhalb der Struktur der Gesellschaft führen.

Der Autor untersucht in seiner dogmengeschichtlichen Arbeit die Art und Weise des Gesellschafterwechsels und die damit verbundenen Rechtsfolgen ausgehend von dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 bis zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861, wobei einerseits Ursprünge zum klassischen römischen Recht herausgearbeitet, andererseits auch die Entwicklungslinien zum modernen Recht verdeutlicht werden.

Im Vordergrund der Untersuchung stehen die einzelnen Möglichkeiten des Ein- und Austritts eines Gesellschafters bei der Zivilgesellschaft, der OHG sowie der KG. Einen besonderen Rang nimmt die Haftung beim Gesellschafterwechsel in den zuvor genannten Gesellschaften ein. Insoweit werden die dogmatischen Gesichtspunkte für die Haftung des ein- und austretenden Gesellschafters erläutert, die insbesondere im Hinblick auf die neuerdings in Frage gestellte allgemeine Ansicht zum Beginn der Enthaftung des austretenden Gesellschafters hilfreich sind. Die Darstellung des Untersuchungsgegenstandes orientiert sich hierbei nicht nur an den jeweiligen gesetzlichen Normen der untersuchten Kodifikationen, sondern vor allem auch an der zeitgenössischen Literatur und Rechtsprechung.