Durch die Änderung der LVO FF ergeben sich auch in der
Kommentierung zum FSHG viele Änderungen.Durch die Rechtsprechung
des OVG des Landes NRW zur originären Zuständigkeit der Feuerwehr
für Ölspuren und die sich daran anschließende Änderung der
Kostenregelung für die Beseitigung solcher Ölspuren muss teilweise
eine Neukommentierung erfolgen. Gleichzeitig werden
zwischenzeitlich erfolgte Änderungen in Rechts- und
Verwaltungsvorschriften berücksichtigt und die übrige, neue
Rechtsprechung eingearbeitet werden.
Dr.h.c. rer. sec. Klaus Schneider, Vors.Ri.OLG Hamm a.D., Ehrenvorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen, Hauptbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr a.D., Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Gesamthochschule Wuppertal.