Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren.
Thema der vorliegenden Arbeit sind die Behandlung von
Willensmängeln des Angeklagten beim Rechtsmittelverzicht im
Strafverfahren sowie deren prozessuale Geltendmachung. Der
Rechtsmittelverzicht ist nach ganz h. M. auch bei Vorliegen von
Willensmängeln unwiderruflich und unanfechtbar. Bei der Bestimmung
von Ausnahmefällen dominiert bislang die
Einzelfallrechtsprechung.
Ziel des Autors ist es daher, einen Weg zur abstrakten Herleitung
und Abgrenzung ausnahmsweise beachtlicher Willensmängel
aufzuzeigen. Es soll ein insgesamt ausgewogenes, klares und in der
Gerichtspraxis brauchbares System etabliert werden, das sowohl dem
Rechtssicherheitsinteresse der Rechtspflege als auch dem Interesse
des Angeklagten gerecht wird. Grundlage dieses Systems ist eine
Verantwortungsabschichtung zwischen den Prozessbeteiligten in Bezug
auf das Vorhandensein von Willensmängeln beim Rechtsmittelverzicht.
Als Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung dienen einschlägige
strafprozessuale Normen, die prozessualen Rollen der
Verfahrensbeteiligten und ihre innerprozessuale Aufgabenverteilung,
gesetzliche Wertungen, der fair trial-Grundsatz und sonstige
Besonderheiten der jeweiligen Fallgruppe. Dabei wird deutlich, dass
für die Frage der Beachtlichkeit eines Willensmangels nicht dessen
Einordnung in die herkömmlichen Kategorien von Willensmängeln
ausschlaggebend ist, sondern vielmehr die Art und Weise der
Einflussnahme auf die Entscheidungsautonomie des Angeklagten sowie
Person und prozessuale Funktion des Beeinflussenden.
Auf Grundlage der aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelten
allgemeinen Dogmatik führt der Verfasser insbesondere die
Konstellation des im Voraus vereinbarten Rechtsmittelverzichts,
deren Behandlung aktuell am kontroversesten diskutiert wird, einer
tragfähigen Lösung zu. Ein solcher Verzicht ist demnach unwirksam.
Abschließend untersucht Frank Meyer, welche Mittel die StPO für die
Geltendmachung eines beachtlichen Willensmangels zur Verfügung
stellt und welche Voraussetzungen der Angeklagte bei der Nutzung
dieser Möglichkeiten zu erfüllen hat. Als primäres
Korrekturinstrument erweist sich dabei die Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Untersuchungsansatz und Untersuchungsgegenstand: Überprüfung der methodologischen Zulässigkeit der Untersuchung - Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - 2. Teil: Anwendung des Untersuchungsansatzes auf die einzelnen Willensmängel: Einleitung - Die Prozessrolle des Angeklagten als eigenständiges Verfahrenssubjekt - Willensmängel infolge objektiver Irreleitung und Drohung - Fürsorgepflichtverletzungen durch das Gericht - Unzulässige Absprache - 3. Teil: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 44 ff. StPO: Allgemeines - Zusammenhang von Wiedereinsetzung und Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts - Wiedereinsetzung und willensmangelbehafteter Rechtsmittelverzicht - Die einzelnen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Die Bedeutung der Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit unzulässigen Absprachen - 4. Teil: Schlussbetrachtung und Ausblick: Gesamtergebnis - Vorteile und Nachteile des Verzichts für die Verfahrensbeteiligten - Ausblick - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis