Aus dem Inhalt:
1. Teil: Die Immobiliarvollstreckung
1. Abschnitt: Die Zwangshypothek, Paragr. 864-868
2. Abschnitt: Die Zwangsversteigerung
3. Abschnitt: Die Zwangsverwaltung
2. Teil: Die Zwangsvollstreckung aus Titeln, die nicht auf Zahlung
gerichtet sind
1. Abschnitt: Herausgabe von Sachen
2. Abschnitt: Vornahme von Handlungen, Duldungen
oderUnterlassungen
3. Abschnitt: Abgabe einer Willenserklärung
3. Teil: Die prozessuale Offenbarungspflicht; Haft
1. Abschnitt: Die eidesstattliche (Offenbarungs-)Versicherung
2. Abschnitt: Die Haft
4. Teil: Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
1. Abschnitt: Vollstreckungserinnerung, Paragr. 766
2. Abschnitt: Sofortige Beschwerde, Paragr. 793
3. Abschnitt: Rechtspflegererinnerung, Paragr. 11 Abs. 2 S. 1
RpflG
4. Abschnitt: Beschwerde nach Paragr. 71 GBO
5. Abschnitt: Vollstreckungsgegenklage, Paragr. 767
6. Abschnitt: Drittwiderspruchsklage, Paragr. 771
7. Abschnitt: Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Paragr.
805
8. Abschnitt: Vollstreckungsschutz nach Paragr. 765 a
5. Teil: Der einstweilige Rechtsschutz
1. Abschnitt: Gemeinsame Grundsätze
2. Abschnitt: Der Arrest
3. Abschnitt: Die einstweilige Verfügung
4. Abschnitt: Der Schadensersatzanspruch gemäß Paragr. 945
Die Skripten Vollstreckungsrecht (2 Bände) sind als Hilfsmittel für
die Referendarausbildung und das Assessorexamen vorgesehen.
Außerdem sind sie eine Anleitung für Studenten, insbesondere der
betreffenden Schwerpunktgruppe, undbehandeln den Examensstoff für
das Referendarexamen. Bearbeitungsstand Band 2 in der Auflage 2008
ist auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Rechtsprechung und
Literatur sind bis April 2008 berücksichtigt. In Band 2 werden
behandelt: Immobiliarvollstreckung, Zwangsvollstreckung aus Titeln,
die nicht auf Zahlung gerichtet sind, Prozessuale
Offenbarungspflicht; Haft, Rechtsbehelfe in der
Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung Hinweis:
Band 1 enthält: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung,
Fahrnisvollstreckung, Vollstreckung wegen Geldforderungen in
Geldforderungen, in Herausgabeansprüche und in Ansprüche auf
Leistung körperlicher Sachen, Vorpfändung.
Frank Müller war von 1991 bis 1999 im Systemmanagement (PC-Netzwerke, Großrechneranbindung, hochverfügbare Unix-Cluster) tätig. Im Jahre 1999 erfolgte dann der Wechsel in die seit 1987 nebenberuflich durchgeführte Softwareentwicklung (verschiedene Rollen als Softwarearchitekt, Entwicklungsleiter und Berater; Themenschwerpunkte: JEE-basierte Webanwendungen und Datenkonsolidierung, Smalltalk-basiertes Configuration Management für TK-Unternehmen). Darüber hinaus bietet er Prozessberatung, Fachkonzepte, Architektur, Design und Entwicklung (Schwerpunkte Smalltalk und GemStone/S) im Bereich Telekommunikation an.