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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2003 wurden fast 214.000 Ehen geschieden. Das ist von 1000 bestehenden Ehen jede Elfte. In 107.888 dieser Familien, also von knapp über der Hälfte dieser Scheidungen, waren minderjährige Kinder betroffen. Diese Zahl beinhaltet allerdings nicht die unverheirateten Paare, die sich auch zu einer Trennung entschließen. Über diese Paare liegen keine genauen Angaben vor, da ihre Trennungen meist ohne staatliche…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2003 wurden fast 214.000 Ehen geschieden. Das ist von 1000 bestehenden Ehen jede Elfte. In 107.888 dieser Familien, also von knapp über der Hälfte dieser Scheidungen, waren minderjährige Kinder betroffen. Diese Zahl beinhaltet allerdings nicht die unverheirateten Paare, die sich auch zu einer Trennung entschließen. Über diese Paare liegen keine genauen Angaben vor, da ihre Trennungen meist ohne staatliche Interventionen verlaufen. Somit kann auch die Zahl der ehelichen und unehelichen Kinder, deren Eltern sich trennen, nur erahnt werden. Doch ob verheiratet oder nicht, eine Trennung bzw. Scheidung eines Elternpaares zieht immer starke Veränderungen nach sich, die nicht nur das (ehemalige) Paar selber betreffen. Auch, oder ganz besonders die Kinder und Jugendliche solcher Paare sind den Auswirkungen einer Trennung unterworfen. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG), das 16.12.1997 in Kraft getreten ist, soll einem Kind die Möglichkeit gegeben werden, auch nach der Trennung der Eltern mit beiden Elternteilen in Kontakt zu bleiben. Dabei spielt für den Gesetzgeber keine Rolle mehr, ob es sich dabei um eheliche, oder nichteheliche Kinder handelt. Laut einer Studie von Maccoby und Mnookin leben in nur 10 % der Fälle die Kinder, nach der Trennung der Eltern, bei ihrem Vater - wobei in einem Großteil dieser Fälle die Mutter physisch oder psychisch gar nicht in der Lage war, sich um die Kinder zu kümmern. Ca. 17 % der Familien entschieden sich für eine sog. Doppelresidenz . Das Kind lebt hier zu gleichen Teilen, meist im Wechsel von zwei Wochen, bei Mutter und Vater. In knapp 70 % aller untersuchten Familien lebten die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter. Aufgrund dieser starken Mehrheit, wird im Laufe dieser Arbeit mit Vater auch häufig der nicht betreuende Elternteil gemeint. Um einem Kind den Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil zu ermöglichen, hat jedes Kind, aber auch der betroffene Elternteil das Recht auf Umgang (
1684 (1)). Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass mehr als die Hälfte aller Kinder in den Jahren nach der Scheidung den Kontakt zu ihren Vätern verlieren. Diese alarmierend hohe Zahl veranlasste mehrere Studien die Umgangshäufigkeit genauer zu bestimmen und den Gründen für eine Reduzierung des Umgangs auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im vorliegenden Text dargestellt und erläutert. Des Weiteren werden kurz die Vor- und Nachteile eines Umgangszwangs erläutert.