In den letzten Jahren hat sich der gesetzliche Rahmen erheblich
verändert. Durch die Schuldrechtsreform haben sich zahlreiche
allgemeine Vorschriften geändert. Die Arbeitsvermittlung durch
Private ist vollkommen neu geregelt worden. Das neue UWG - am
7.7.2004 in Kraft getreten - wurde bei der Bearbeitung der
Neuauflage des Ratgebers ebenfalls berücksichtigt und zusätzlich
als Anlage beigefügt. Neu aufgenommen wurde ein Kapitel über
Internetwerbung. Dieser Problemkreis wird in Zukunft noch an
Bedeutung gewinnen, da der Internetauftritt für den Makler, aber
auch für den suchenden Kunden ein ideales Medium darstellt.
Das Recht des Immobilienmaklers ist weitgehend Richterrecht. Aus
den drei kurzen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die
Rechte und Pflichten des Maklers sowie die Rechte, Pflichten und
Möglichkeiten des Maklerkunden nicht abzulesen. Die Neuauflage
befasst sich daher mit dem geltenden Maklerrecht, wie es sich in
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herausgebildet hat. Dabei
sind die gegenüber der Vorauflage eingetretenen Änderungen, wie z.
B. durch die Schuldrechtsreform, die Neuregelung der
Arbeitsvermittlung oder das neue Wettbewerbsrecht, berücksichtigt
worden. Neu eingefügt wurde ein Kapitel über Internetwerbung, ein
Problemkreis, der sich bei den Vorauflagen noch nicht stellte, der
aber in Zukunft an Bedeutung weiter gewinnen wird. Beibehalten
wurde die Zielsetzung, einen allgemein verständlichen Leitfaden für
die Praxis zu schaffen.
Inhalt:
Einleitung. Maklervertrag. Hauptvertrag. Ursächlichkeit -
Mitursächlichkeit. Besonderheiten der Wohnungsvermittlung. Werbung
- Wettbewerb. Werbung im Internet. Besonderheiten der
Kreditvermittlung. Besonderheiten der Arbeitsvermittlung.