Unter Rechtskultur wird die entwickelte und gepflegte Organisation
menschlichen Zusammenlebens verstanden Rechtskultur hängt von der
politischen Kultur einer Gesellschaft ab und prägt diese
zugleich.
In seiner Untersuchung spürt Christian Starck den Wurzeln der
Errungenschaften unserer Rechtskultur nach. Als deren Grundlagen
werden die Menschenrechte und die Gewaltenteilung ausgemacht, die
beide der Mäßigung der Staatsgewalt dienen und Räume individueller
Freiheit sichern. Während diese Grundlagen gemeinhin neuzeitlich
verortet und mit der französischen Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte bestimmt werden, zeigt Starck in historischer
Perspektive deren Fundamente in der Antike und im
biblisch-christlichen Menschenbild auf, weist aber auch
Unterschiede und wechselseitige Rezeptionen verschiedener
Rechtskulturen nach. In diesem Kontext diskutiert der Autor
historische Entgleisungen, die Rechtsperversionen des 20.
Jahrhunderts und schließt mit einem Blick auf aktuelle Gefährdungen
der Errungenschaften der Rechtskultur.
Christian Starck, geb. 1937,em. Professor für öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen und Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen; 1991-2006 Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
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