Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Gelsenkirchen, 85
Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 6.
Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Unternehmensteuergesetz 2008
zu.Zentrale Zielsetzung bei dessen Ausgestaltung war die
Verbesserung derinternationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere
die Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands für
ausländische Direktinvestitionen, und die Minderung des
fiskalischen Anreizes, Gewinne ins Ausland zu verlagern.1 In diesem
Zusammenhang geht es in erster Linie um die Optik niedriger
nominellerSteuersätze. Dieses Ziel sollte bei gleichzeitiger
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch eine Senkung der
Steuersätze erreicht werden. Der Ausgangspunkt hierfür war nicht
das Bedürfnis des Gesetzgebers zur Systematisierung oder
Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts beizutragen, sondern
ausschließlich der zunehmende Druck des europäischen
Steuerwettbewerbs. 2 So wird ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die
nominelle Ertragsteuerbelastungauf Ebene der Körperschaften infolge
des Gesetzes von 38,65% auf 29,825% reduziert, der
Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% herabgesetzt und
dieGewerbesteuermesszahl von 5% auf einheitlich 3,5% gesenkt.3
Begleitend entfälltder Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer. Um
eine einseitige Entlastung derKörperschaften zu vermeiden und den
Wegfall des Betriebsausgabenabzugs derGewerbesteuer zu
kompensieren, wird im Bereich der Personengesellschaften
derGewerbesteueranrechnungsfaktor von 1,8% auf 3,8% erhöht. Für
thesaurierteGewinne von Personengesellschaften greift ein
ermäßigter Steuersatzi.H.v. 29,81%.4 Als Gegenfinanzierungsmaßnahme
wurde unter anderem die Zinsschrankenregelung als Ersatz für die
bisherige Gesellschafterfremdfinanzierung nach
8a KStG a.F. eingeführt. Die Zinsschranke soll das inländische
Steuersubstrat dadurch sichern, dass sie den Abzug von
Zinsaufwendungen generell inAbhängigkeit.