Die CE-Kennzeichnung eines Produktes, die 1995 eingeführt wurde,
bestätigt den Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaates der EU,
dass das Produkt, an dem das CE-Zeichen angebracht ist, die
Anforderungen aller einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt und die in
den Richtlinien vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren
durchgeführt wurden. Die Konformität des Produktes mit den
Richtlinien wird damit nach außen dokumentiert.
Eine Vielzahl technischer Produkte darf ohne CE-Kennzeichnung
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht mehr vertrieben
oder dorthin eingeführt werden. Voraussetzungen und Umfang dieser
"Marktzutrittsbeschränkung" sind für Unternehmen und
deren Rechtsberater nur wenig transparent.
Die Darstellung verdeutlicht zunächst, wie die CE-Kennzeichnung in
die rechtliche Systematik eingebunden ist. Hierbei spielt auch das
Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle. Daran schließen sich
Erläuterungen zu einzelnen Richtlinien wie z.B. der für Maschinen
an. Die dazugehörige Verordnung ist zusätzlich im Anhang
abgedruckt.
Schriftenreihe 'Das Recht der Wirtschaft' (RdW) Bd.215
Best.Nr. des Verlages: 04604
Deutsch
Abmessung: 208mm x 145mm
Gewicht: 115g
ISBN-13: 9783415046047
ISBN-10: 3415046044
Best.Nr.: 32501779
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebling ist seit vielen Jahren im Bereich des Automobil-Vertriebsrechts tätig. Er war u. a. Abteilungsleiter und Syndikus der BMW AG München für die Abteilungen Wettbewerbs-, Kartell- und Vertriebsrecht sowie nationales und internationales Recht des Einkaufs, der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, mit dem Schwerpunkt Europarecht, AGB und Automobilvertrieb.
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