Das private Bauvertragsrecht hat trotz befürwortender Stimmen in
Rechtstheorie und Rechtspraxis bislang noch keine Kodifizierung im
deutschen Recht gefunden. Demgegenüber reicht im russischen Recht
die Normierung des Bauvertrages bis in das Jahr 1835 zurück. Ob und
wie effektiv beide Zivilrechtsysteme vor diesem Hintergrund die
Interessen der Bauvertragsparteien wahren, ist Schwerpunkt dieser
rechtsvergleichenden Untersuchung. Sie behandelt das Interesse des
Auftraggebers an einem mangelfrei und fristgemäß hergestellten Werk
und das Interesse des Auftragnehmers an der Vergütung. Dabei findet
ein Exkurs in die kommerziellen Formen des Bauens statt und es wird
auf die technischen Reglements eingegangen, die am 01.01.2010 die
russischen Baunormen und -regeln ersetzen.