Darstellung des Berufsbildungsrechts anhand des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht,
einseitig bedruckt, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg (Istitut
für Betriebswirtschaft und Recht), Veranstaltung: Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht, 6 Quellen im Literaturverzeichnis,
Sprache: Deutsch, Abstract: Die Darstellung des
Berufsausbildungsrechts, welches jedoch nicht explizit als
eigenständiges Gesetz existiert, sondern in das
Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingebettet ist, wird Gegenstand der
folgenden Seminararbeit sein. Berufsbildung im Sinne dieses
Gesetzes umfasst gem.
1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche
Fortbildung, die berufliche Umschulung und die Berufsausbildung.Den
Kern des Berufsausbildungsrechts stellt in erster Linie der zweite
Teil (Berufausbildungsverhältnis) des Berufsbildungsgesetzes
dar.Das Berufsausbildungsrecht tangiert jedoch auch andere Gesetze,
wie beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das
dritte Sozialgesetzbuch (SGB III), das Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) und die diversen Schulgesetze der Bundesländer.Die
Verbindung zu den Schulgesetzen der Länder resultiert daraus, dass
in Deutschland die praktische Ausbildung der ausbildende Betrieb
übernimmt und das theoretische Wissen hauptsächlich durch die
Berufsschule vermittelt wird (duales System).Der Schwerpunkt der
Arbeit soll jedoch auf dem Berufsbildungsgesetz liegen.