Rechne mit Deinem Mieter ab! (eBook) - Thomas Trepnau

Thomas Trepnau 

Rechne mit Deinem Mieter ab! (eBook)

Betriebskosten, die zweite Miete

eBook
 
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Rechne mit Deinem Mieter ab! (eBook)

Viele Vermieter wünschen sich effektive Unterstützung bei der Betriebskostenabrechnung. Dieses Buch erfüllt diesen Wunsch. Es ist ein unverzichtbarer Helfer für jeden, der Nebenkostenabrechnungen für Mieter erstellen muss. In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Abrechnung. Der Leser wird über die Verteilung der Betriebs- und Nebenkosten, Fristen, Vorgehensweise bei Mieterwechsel, die Energieeinsparverordnung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Auseinandersetzungen mit Mietervereinen und vieles mehr informiert. Musterbriefe und Checkliste sind dabei. 

Nach diesem Buch ist jeder Vermieter in der Lage, seine Abrechnung selbständig zu erstellen. Wie es einmal einer der Leser und Seminarteilnehmer des Autors formuliert hat: Beim Lesen jeder Seite Ihres Buches spürt man Ihren engen Bezug zur Praxis, Ihre Erfahrung als Dozent und Ihren Wunsch, dem Leser zu helfen. Sie schaffen es in Ihren Seminaren wie in Ihren Büchern, komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar aufzuzeigen. Durch Ihre Informationen ist die Vermietungstätigkeit für mich von einem Ärgernis zu einem profitablen Geschäft geworden.

Schlagwörter:
Nebenkosten
 Nebenkostenabrechnung
Mietrecht
Vermieterratgeber




Produktinformation

  • Deutsch
  • ISBN-13: 9783000274787
  • ISBN-10: 3000274782
  • Best.Nr.: 26504139

Leseprobe zu "Rechne mit Deinem Mieter ab! (eBook)" von Thomas Trepnau

Nebenkosten – Vermietersache (S. 16-17)

Zuerst ein Hinweis zum Wort „Nebenkosten“. Ab sofort werde ich dieses Wort in diesem Buch nicht mehr verwenden.

Ab sofort werde ich nur noch von „Betriebskosten“ reden.

Am 01.01.2004 ist die „Betriebskostenverordnung“ in Kraft getreten. Dort sind sämtliche auf den Mieter von Wohnraum umlagefähigen Betriebskosten angeführt. Wenn der Gesetzgeber schon den Begriff Betriebskosten verwendet, dann mache ich das auch.

So schaffen wir größtmögliche Klarheit. Grundsätzlich sind die Betriebskosten Deine Sache. Der Eigentümer hat diese Lasten zu tragen.

Aber! In unserem Bürgerlichen Gesetzbuch im § 556 steht: „Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt...Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden...“

Na also, sagst Du, ist doch wunderbar, und reibst Dir zufrieden die Hände.

Das kannst Du gerne machen. Nur in den Schoß legen darfst Du die Hände jetzt noch nicht. Jetzt geht es erst los.

Dein Mieter hat Zahlungen für Betriebskosten also nur zu leisten, wenn Ihr das im Mietvertrag schriftlich vereinbart habt. Schließe den Mietvertrag immer schriftlich ab. Sind Betriebskosten nicht schriftlich vereinbart, muss Dein Mieter sie nicht bezahlen.

Inhaltsangabe

1;Verzeichnis der Abkürzungen;8 2;Inhaltsverzeichnis;10 3;Präambel;12 4;Nebenkosten – Vermietersache;17 5;Brutto, netto oder Pauschale?;23 6;Nicht umlegbare Kosten;26 7;Was sind Betriebskosten?;29 8;So verteilst Du die Kosten;46 9;Gebot der Wirtschaftlichkeit;55 10;Bis wann Du abrechnen musst;60 11;Einwendungsfrist des Mieters;65 12;Erhöhung der Bruttomiete,Pauschale oder Vorauszahlung;71 13;Du hast eine vermietete Immobilie gekauft;78 14;Musterabrechnung;80 15;Die Heizkostenabrechnung;84 16;Die Energieeinsparverordnung;105 17;Haushaltsnahe Dienstleistungen;111 18;Geschäftsräume;113 19;Die Wohnflächenverordnung;118 20;Abrechnungsvarianten;122 21;Schlusswort;125 22;Musterschreiben: Betriebskostenabrechnung;128 23;Musterschreiben: Betriebskostenanpassung;129 24;Checkliste;130
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