Leseprobe zu "Psychische Störungen in der Praxis (eBook)"
F7 Intelligenzminderung (S. 121-122)
• Manifestation im Laufe der Kindheitsentwicklung
• unvollständige Entwicklung geistiger Fähigkeiten
• besondere Beeinträchtigung von Kognition, Sprache, motorischen und sozialen Fähigkeiten
• wird anhand der Einschätzung der bestehenden Fertigkeiten und des Intelligenzquotienten in verschiedene Schweregrade unterteilt
F70 – F74 Intelligenzminderung
Symptomatik
• im Kindesalter Verzögerung der normalen Entwicklung (Laufen, Sprechen, Sauberkeit), Schulschwierigkeiten aufgrund von Lernbehinderungen und Verhaltensauffälligkeiten
• im Adoleszentenalter Probleme der sozialen Anpassung und sexuelle Schwierigkeiten
• im Erwachsenenalter Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Anforderungen am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft, bei der Kindererziehung oder bei alltäglichen Aufgaben
Diagnostische Kategorien
F70 leichte Intelligenzminderung (IQ 50 – 69) wird gewöhnlich im Schulalter diagnostiziert; in den schulischen Leistungen beeinträchtigt, aber in der Lage, allein zu leben und einer einfachen Arbeit nachzugehen
F71 mittelgradige Intelligenzminderung (IQ 35 – 49) wird gewöhnlich im Alter von 3 – 5 Jahren diagnostiziert; Fähigkeit, einfache Arbeiten unter Aufsicht durchzuführen; Anleitung bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben ist notwendig
F72 schwere Intelligenzminderung (IQ 20 – 34) wird gewöhnlich vor dem Alter von 2 Jahren diagnostiziert; Hilfe bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben ist notwendig; Beherrschen einer einfachen Sprache; das Funktionsniveau im Erwachsenenalter ist abhängig von der Qualität der Erziehung und Förderung
F73 schwerste Intelligenzminderung (IQ unter 20) bei Erwachsenen Intelligenzalter von unter 3 Jahren; Pflegebedürftigkeit
F74 dissoziierte Intelligenzminderung Unterschiedlich ausgeprägte Intelligenzminderung in verschiedenen Bereichen von Intelligenzleistungen (z. B. Diskrepanz zwischen Verbal- und Handlungs-IQ > 15 Punkte)