Gebührenrecht für Steuerberater (eBook) - Annerose Warttinger, Wendelin Keller, Herbert Zimmermann
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Annerose Warttinger, Wendelin Keller, Herbert Zimmermann 

Gebührenrecht für Steuerberater (eBook)

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Gebührenrecht für Steuerberater (eBook)

Das Werk liefert schnelle und kompetente Hilfe bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Gebührenabrechnung und gibt Tipps und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gebührenforderungen und deren Realisierung. Neben den Grundlagen werden auch aktuelle Entwicklungen im Bereich des Gebührenrechts und Besonderheiten der Abrechnung bestimmter Tätigkeiten dargestellt.

Schwerpunkte bildet das Werk bei

- den formellen Voraussetzungen der Abrechnung,
- der Bestimmung der angemessenen Gebühr,
- der Einordnung von Tätigkeiten unter den zutreffenden Gebührentatbestand,
- den vereinbaren Tätigkeiten,
- Honorarvereinbarungen und der- Realisierung von Gebührenforderungen.

Erfahrene Autoren vermitteln ihr Wissen und geben praxisnahe Tipps.



Produktinformation

  • Deutsch
  • ISBN-13: 9783834995957
  • ISBN-10: 3834995959
  • Best.Nr.: 25773067

Leseprobe zu "Gebührenrecht für Steuerberater (eBook)"

§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht (S. 19)

A. Allgemeines

I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten

Gemäß § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrages ihre Auftraggeber

in Steuersachen zu beraten

sie zu vertreten

ihnen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch

die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und

in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie

die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und

deren steuerliche Beurteilung.

Diese Tätigkeiten, auch Vorbehaltsaufgaben genannt, werden in § 1 StBerG, Anwendungsbereich des StBerG, spezifiziert und sind somit Grundlage der Befugnis zur unbeschränkten, geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG). Zu unterscheiden von der zuvor beschriebenen Hilfe in Steuersachen, sind jedoch die in § 57 Abs. 3 StBerG benannten Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG) und vereinbare Tätigkeiten (§57 Abs. 3 StBerG), die zum beruflichen Aufgabengebiet der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften gehören, sind hinsichtlich der Honorarberechnung somit nach unterschiedlichen Grundlagen abzurechnen.

Diese Unterscheidung ist bedeutsam für die in § 64 StBerG vorgegebene Bindung der Steuerberater an eine Gebührenordnung. D. h., die StBGebV1 (Steuerberatergebührenverordnung), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007), in Kraft getreten zum 1.1.2007, bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die das Berufsbild des Steuerberaters gemäß § 33 StBerG bestimmen. Daraus folgt, dass die Steuerberatergebührenverordnung grundsätzlich nicht für Tätigkeiten gilt, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind (§ 57 Abs. 3 StBerG).

Demzufolge verweist § 45 Abs. 1 der BOStB (Satzung über Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten) auf die Bindung der Steuerberater an die StBGebV und stellt in Abs. 2 klar, dass für die Vergütung von Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG – u. a. für die vereinbarenen Tätigkeiten – die gesetzlichen Vorschriften der §§ 612 und 632 BGB gelten.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine transparente, nachvollziehbare Gebühren- und Auslagenabrechnung nach der StBGebV. § 14 StBGebV fordert bei einer Pauschalvergütung ausdrücklich eine schriftliche und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geltende Vereinbarung. Es empfiehlt sich daher – und dies insbesondere bei mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten – stets ein Beratervertrag, aus dem sich der Leistungskatalog ergibt. Nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§§ 612, 632) gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung/der Werkvertrag nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Sollte die Höhe der Vergütung nicht anderweitig bestimmt sein, so ist beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die StBGebV gilt somit nur für die Vorbehaltsaufgaben (§ 1 StBerG), nicht aber für die vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG).

II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit

1. Auftrag

Steuerberater erhalten ihre Aufträge für ihre nach § 33 StBerG zu erbringenden Tätigkeiten von ihren Mandanten (Auftraggeber). Mit der Auftragsannahme schließen sie über Art und Umfang einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB ab.

Inhaltsangabe

1;Vorwort;5 2;Inhaltsübersicht;7 3;Abkürzungsverzeichnis;15 4;Literaturverzeichnis;16 5;Bearbeiterverzeichnis;17 6;§ 1 Einführung in das Vergütungsrecht ;19 6.1;A. Allgemeines;19 6.1.1;I. Unterscheidung Hilfe in Steuersachen und vereinbare Tätigkeiten;19 6.1.2;II. Voraussetzung der Abrechenbarkeit;20 6.1.2.1;1. Auftrag;20 6.1.2.2;2. Fälligkeit, Verjährung;21 6.1.3;III. Formelle Anforderungen an die Rechnung;22 6.1.3.1;1. Berechnung der Umsatzsteuer;22 6.2;B. Fragen der Kanzleiorganisation;23 7;§ 2 Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung;24 7.1;A. Allgemeines;24 7.1.1;I. Allgemeine Vorschriften;25 7.1.2;II. Sinngemäße Anwendung;27 7.1.3;III. Mindestgebühr, Auslagen;27 7.1.4;IV. Vereinbarung der Vergütung;28 7.1.5;V. Mehrere Steuerberater;31 7.1.6;VI. Mehrere Aufraggeber;32 7.1.7;VII. Fälligkeit;33 7.1.8;VIII. Vorschuss;33 7.1.9;IX. Berechnung;34 8;§ 3 Gebührenarten und Gebührenberechnung ;36 8.1;A. Angemessenheit der Gebühren;36 8.1.1;I. Wertgebühren;37 8.1.2;II. Rahmengebühr;37 8.1.3;III. Abgeltungsbereich der Gebühren;38 8.1.4;IV. Zeitgebühr;40 8.1.5;V. Pauschalvergütung;41 8.1.6;VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung;42 9;§ 4 Umsatzsteuer und Ersatz von Auslagen ;43 9.1;A. Umsatzsteuer;43 9.2;B. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen;43 9.3;C. Dokumentenpauschale;45 9.4;D. Geschäftsreisen;46 9.5;E. Reise zur Ausführung mehrerer Geschäfte;48 9.6;F. Verlegung der beruflichen Niederlassung;49 10;§ 5 Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten;50 10.1;A. Rat, Auskunft, Erstberatung;50 10.2;B. Gutachten;53 10.3;C. Anträge im Besteuerungsverfahren und Berichtigungen;54 10.3.1;Sonstige Einzeltätigkeiten I.;54 10.3.2;Steuererklärungen II.;57 10.3.3;Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über III. die Betriebsausgaben;71 10.3.4;Ermittlung des Gewinns aus Land- und Fortwirtschaft IV. nach Durchschnittsätzen;74 10.3.5;Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die V. Werbungskosten;74 10.3.6;Prüfung von Steuerbescheiden VI.;77 10.3.7;Teilnahme an Prüfungen VII.;78 10.3.8;Selbstanzeige VIII.;79 10.3.9;Besprechungen IX.;80 11;§ 6 Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspfl ichten;82 11.1;A. Einrichtung einer Buchführung;82 11.2;B. Buchführung;82 11.2.1;I. Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege, § 33 Abs. 1 StBGebV;84 11.2.2;II. Kontieren der Belege, § 33 Abs. 2 StBGebV;85 11.2.3;III. Buchführung nach vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen, § 33 Abs. 3 StBGebV;85 11.2.4;IV. Buchführung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 33 Abs. 4 StBGebV;86 11.2.5;V. Laufende Überwachung der Buchführung, § 33 Abs. 5 StBGebV;87 11.2.6;VI. Gegenstandswert ;88 11.2.6.1;1. Gegenstandswert im Allgemeinen;88 11.2.6.2;2. Gegenstandswert bei Rumpfwirtschaftsjahr;88 11.2.6.3;3. Gegenstandswert bei kürzerem Tätigkeitszeitraum;88 11.2.6.4;4. Gegenstandswert für Sonderbuchführungen;89 11.2.7;VII. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, § 33 Abs. 7 StBGebV;89 11.2.8;VIII. Umsatzsteuer- Voranmeldung, § 33 Abs. 8 StBGebV;90 11.2.9;IX. Abrechnung nach Buchungszeilen;90 11.3;C. Lohnbuchführung;90 11.3.1;I. Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBGebV;90 11.3.2;II. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBGebV;91 11.3.3;III. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen, § 34 Abs. 3 StBGebV;92 11.3.4;IV. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters, § 34 Abs. 4 StBGebV;93 11.3.5;V. Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung, § 34 Abs. 5 StBGebV;93 11.3.6;VI. Lohnsteueranmeldung, § 34 Abs. 6 StBGebV;94 11.4;D. Abschlussarbeiten;94 11.4.1;I. Jahresabschluss, Anhang, Lagebericht, § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV ;96 11.4.1.1;1. Aufstellung eines Jahresabschlusses;96 11.4.1.2;2. Erstellung eines Anhangs;97 11.4.1.3;3. Erstellung eines Lageberichts;97 11.4.2;II. Aufstellung eines Zwischenabschlusses oder eines vorläufi gen Abschlusses, § 35 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV;98 11.4.3;III. Steuerliche Gewinnermittlung, § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV;98 11.4.3.1;1. Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis;98 11.4.3.2;2. Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz;99 11.4.4;IV. Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBGebV;99 11.4.5;V. Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 5 StBGebV;100 11.4.6;VI. Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV;100 11.4.7;VII. Beratende Mitwirkung bei Aufstellung eines Jahresabschlusses, Erstellung eines Anhangs und Erstellung eines Lageberichts, § 35 Abs. 7 StBGebV;101 11.4.8;VIII. Zusammenstellung eines Jahresabschlusses aus übergebenen Endzahlen, § 35 Abs. 1 Nr. 8 StBGebV;101 11.4.9;IX. Gegenstandswert, § 35 Abs. 2 StBGebV;101 11.4.10;X. Sonstige Abschlussvorarbeiten, § 35 Abs. 3 StBGebV;102 11.5;E. Steuerliches Revisionswesen;103 11.5.1;I. Prüfung von Buchführung, Inventar, Überschussrechnung, einzelner Konten, einzelner Posten und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 1 StBGebV;104 11.5.2;II. Prüfung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht oder sonstiger Vermögensrechnung nebst Berichterstattung, § 36 Abs. 2 StBGebV;104 11.5.2.1;1. Prüfung einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs, Lageberichts oder einer sonstigen Vermögensrechnung für steuerliche Zwecke;105 11.5.2.2;2. Berichterstattung über die Prüfungstätigkeit;105 11.6;F. Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke;106 11.7;G. Erteilung von Bescheinigungen;107 11.7.1;I. Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen, § 38 Abs. 1 StBGebV;107 11.7.2;II. Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen, § 38 Abs. 2 StBGebV;107 11.7.3;III. Gegenstandswert;108 11.8;H. Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe;108 11.8.1;I. Allgemeines;109 11.8.2;II. Nicht in § 39 StBGebV geregelte Tätigkeiten für Land- und Forstwirte;110 11.8.3;III. Weitere Besonderheiten in § 39 StBGebV;111 12;§ 7 Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsvollstreckungsverfahren;115 12.1;A. Verfahren vor den Verwaltungsbehörden;115 12.1.1;I. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren ohne Ivorangehende Tätigkeit, § 40 Abs. 1 StBGebV;116 12.1.2;II. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangegangener Prüfung des anzugreifenden Steuerbescheids, § 40 Abs. 2 StBGebV;117 12.1.3;III. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 24 StBGebV, § 40 Abs. 3 StBGebV;118 12.1.4;IV. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei zusätzlicher Tätigkeit nach § 23 StBGebV, § 40 Abs. 4 StBGebV;118 12.1.5;V. Mehrere Auftraggeber, § 40 Abs. 5 StBGebV;119 12.1.6;VI. Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren bei vorangehender Tätigkeit nach § 31 StBGebV, § 40 Abs. 6 StBGebV;120 12.1.7;VII. Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, § 40 Abs. 7 StBGebV;121 12.1.8;VIII. Erledigung der Angelegenheit, § 40 Abs. 8 StBGebV;122 12.1.9;IX. Gegenstandswert;122 12.1.10;X. Erstattung der Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens;122 12.2;B. § 41 bis 43 StBGebV (aufgehoben) ;123 12.3;C. § 44 StBGebV Verwaltungsvollstreckungsverfahren;123 13;§ 8 Gerichtliche und andere Verfahren ;125 13.1;A. Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren;125 13.1.1;I. Finanzgerichtliches Verfahren;125 13.1.1.1;1. Verfahrensgebühr;125 13.1.1.2;2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags;126 13.1.1.3;3. Terminsgebühr;126 13.1.1.4;4. Terminsgebühr ohne streitige Anträge;126 13.1.1.5;5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren;126 13.1.1.6;6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages;126 13.1.1.7;7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren;127 13.1.1.8;8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung;127 13.1.2;II. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten;127 13.1.2.1;1. Verfahrensgebühr ;127 13.1.2.2;2. Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags;127 13.1.2.3;3. Terminsgebühr;127 13.1.2.4;4. Terminsgebühr bei nicht streitiger Verhandlung;128 13.1.2.5;5. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren;128 13.1.2.6;6. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages;128 13.1.2.7;7. Terminsgebühr im Revisionsverfahren;128 13.1.2.8;8. Terminsgebühr im Revisionsverfahren bei nicht streitiger Verhandlung;128 13.1.3;III. Steuerstrafverfahren;129 13.1.3.1;1. Allgemeine Gebühren;129 13.1.3.2;2. Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren;129 13.1.3.3;3. Gebühren im gerichtlichen Verfahren;130 13.1.4;IV. Bußgeldverfahren;130 13.1.5;V. Berufsgerichtliches Verfahren;130 13.1.6;VI. Verfahren in Gnadensachen;131 13.1.7;VII. Abrechnungsbeispiele;131 13.1.7.1;1. Finanzgerichtliches Verfahren;131 13.1.7.2;2. Steuerstrafverfahren;131 13.1.8;VIII. Kostenerstattung;132 13.1.9;IX. Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr?;133 13.2;B. Vergütung bei Prozesskostenhilfe;133 14;§ 9 Übergangs- und Schlussvorschriften ;135 14.1;A. Anwendung;135 14.2;B. Übergangsvorschrift für Änderungen der StBGebV;135 14.3;C. § 48 StBGebV, Berlinklausel (aufgehoben) ;135 14.4;D. Inkrafttreten;135 15;§ 10 Vergütung in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( § 2 StBGebV);136 15.1;A. Allgemeines;136 15.1.1;I. Inhalt und Zweck der Vorschrift;136 15.1.2;II. Abgrenzung zur Anwendung von Vorschriften der StBGebV als Maßstab der „ Üblichen Vergütung“;137 15.1.3;III. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften der StBGebV für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften?;138 15.1.4;IV. Sinngemäße Anwendung von Vorschriften der StBGebV nach § 35 RVG durch Rechtsanwälte und deren Berufsgesellschaften;138 15.1.5;V. Sinngemäße Anwendung des RVG nach §§ 45 und 46 StBGebV durch Steuerberater;139 15.2;B. Katalog der Einzelfälle in sinngemäßer Anwendung der StBGebV ( alphabetisch);139 16;§ 11 Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBGebV) ;146 16.1;A. Einzelheiten;146 16.1.1;I. Zur Anwendung der Vorschrift;146 16.1.2;II. Folgen eines Verstoßes;147 16.1.3;III. Verhältnis zu § 14 StBGebV (Pauschalvergütung);147 16.2;B. Allgemeine Belehrungs- bzw. Aufklärungspflicht?;148 16.3;C. Freiwillige und vorbehaltlose Zahlung des Mandanten;148 16.4;D. Grenzen der Vergütungsvereinbarung;149 16.5;E. Anpassung bestehender Vergütungsvereinbarungen;149 17;§ 12 Gebührenmanagement ;150 17.1;A. Durchsetzbarkeit und Durchsetzung;150 17.1.1;I. Allgemeines;150 17.1.2;II. Forderungsmanagement im Vertrauensverhältnis;150 17.1.2.1;1. Art und Weise der Zahlungserinnerung;150 17.1.2.2;2. Einzugsermächtigung;151 17.1.2.3;3. Einschaltung einer Verrechnungsstelle / Factoring;151 17.1.3;III. Rechtliche Möglichkeiten;152 17.1.3.1;1. Voraussetzungen für die Einforderung des Anspruchs;152 17.1.3.2;2. Vermittlung durch die Steuerberaterkammer;153 17.1.3.3;3. Mahnverfahren;153 17.1.3.4;4. Klageverfahren;154 17.1.3.5;5. Zwangsvollstreckung;155 17.1.4;IV. Verjährung;156 17.1.4.1;1. Beginn der Verjährung;156 17.1.4.2;2. Hemmung der Verjährung;156 17.1.4.3;3. Neubeginn der Verjährung;157 17.1.4.4;4. Verwirkung des Vergütungsanspruchs;157 17.2;B. Sicherung der Vergütung;158 17.2.1;I. Vorschuss;158 17.2.2;II. Zurückbehaltungsrecht;158 17.2.3;III. Schuldanerkenntnis;159 17.2.4;IV. Stellen von Sicherheiten;160 17.2.5;V. Abtretung;160 17.2.5.1;1. Abtretung des Steuererstattungsanspruches;160 17.2.5.2;2. Abtretung von Vergütungsansprüchen des Steuerberaters;160 17.2.6;VI. Aufrechnung;161 17.2.7;VII. Sicherung in der Krise des Auftraggebers;161 17.3;C. Problemfelder in der Praxis;163 17.3.1;I. Unentgeltlicher Rat – Haftung;163 17.3.2;II. Erstgespräch ohne spätere Mandatserteilung;163 17.3.3;III. Genaue Einordnung der Tätigkeit unter Tatbestände der StBGebV;164 17.3.4;IV. Abrechnung von komplexen Tätigkeiten;165 17.3.5;V. Nicht vereinbarte Auftragserweiterung;165 17.3.6;VI. Unzureichende Auftragsausführung;166 17.3.7;VII. Beanstandung von Rechnungen nach Zahlung;166 17.3.8;VIII. Korrektur von Rechnungen;167 17.3.9;IX. Vorzeitige Auftragsbeendigung;168 17.3.10;X. Wechsel des Steuerberaters;168 18;§ 13 Vergütung für vereinbare Tätigkeiten des Steuerberaters;170 18.1;A. Allgemeines;170 18.1.1;I. Begriffe und Erläuterung;170 18.1.2;II. Taxen;171 18.1.3;III. Versicherungspflicht und -schutz in der Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung;172 18.1.4;IV. Vergütung in Anlehnung an Vorschriften der StBGebV;172 18.1.5;V. Unterschiede zur direkten Abrechnung nach der StBGebV;172 18.2;B. Abrechnung gemischter (komplexer) Tätigkeiten;173 18.3;C. ABC der Vergütungen für vereinbare Tätigkeiten;174 18.3.1;I. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Ermittlung;177 19;§ 14 Neuere Entwicklungen bei der Preiswerbung für Steuerberatung;197 19.1;A. Werbung für Dienstleistungen über den Preis;197 19.1.1;I. Werbung mit kostenloser Erstberatung;197 19.1.2;II. Werbung mit Sonderpreis für Erstberatung;197 19.1.3;III. Werbung mit (geringen) festen Gebührensätzen für Dienstleistung;198 19.1.4;IV. Werbung mit Gebührenverzicht bei Gebühren, die höher als der Erstattungsbetrag sind;198 19.2;B. Einsatz neuer Medien;198 19.2.1;I. Steuerberater-Hotline;198 19.2.2;II. Versteigerung von Steuerberaterleistungen (Internet- Auktion);199 20;§ 15 Anhang;200 20.1;A. Gebührentabellen;200 20.1.1;I. Tabellen zur StBGebV;200 20.1.2;II. VV RVG (Auszug);211 20.1.2.1;1. Teil 3, Abschnitt 2;211 20.1.2.2;2. Teil 3, Abschnitt 3;214 20.1.2.3;3. Teil 4. Strafsachen;217 20.1.2.4;4. Teil 5. Bußgeldsachen;226 20.1.2.5;5. Teil 6. Sonstige Verfahren;231 20.1.3;III GKG ( Auszug);236 20.1.3.1;1. §§ 6, 34, 52 GKG;236 20.1.3.2;2. Anlage 1 zum GKG;238 20.1.3.3;3. Teil 4, Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;240 20.1.3.4;4. Teil 5, Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit;242 20.1.3.5;5. Teil 6, Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit;249 20.1.3.6;6. Anlage 2 zum GKG;252 20.1.4;IV. StBerG, Gebührenverzeichnis;253 20.2;B. Muster;256 20.2.1;I. Kostenfestsetzungsantrag Finanzgericht;256 20.2.2;II. Kostenfestsetzungsantrag Steuerstrafverfahren;257 20.2.3;III. Pauschalhonorarvereinbarung gem. § 14 StBGebV;258 20.2.4;IV. Steuerberatungs – Vertrag;261 21;Stichwortverzeichnis;272