Die Folter steht für ein dunkles Kapitel deutscher
Rechtsgeschichte.
Sie bedeutete die Erpressung eines Geständnisses mit Hilfe
grauenvoller Instrumente, wie z.B.:
Daumenschrauben, Schnüre, Spanische Stiefel, das Ausspannen auf der
Leiter, den polnischen Bock, den gespickten Hasen, das Kopfband,
das Brennen mit Lichtern, das Strecken am Kloben, das Ausdehnen auf
der Streckbank, den stachligen Stuhl, die Wasserfolter, die Eiserne
Jungfrau, die Bambergische Tortur.
Diese Instrumente waren erdacht worden, um unmenschliche Qualen und
fürchterliche Schmerzen zu erzeugen. Wir fragen uns heute, wie es
möglich sein konnte, dass jahrhundertelang dieses System
bestialischer Brutalität bestehen konnte? Um hierauf eine Antwort
zu finden, ist es notwendig, den Weg aufzuzeigen, der die Folter
als legitimes Mittel in Deutschland etablierte. Er führt über die
Foltermethoden des Antiken Griechenlands und des Römischen Reiches,
dem germanischen und mittelalterlichen Fehderecht zu den deutschen
Femegerichten des späten Mittelalters. Am Ende stand das Verlangen
das Geständnis des Angeklagten mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln zu erreichen. Der Historiker Julius Kleefelder zeichnet mit
diesem Überblick zur Folter in Deutschland ein anschau-liches Bild
deutschen Rechtsempfindens im Mittelalter und der frühen Neuzeit.