Richard Wagners 'Ring des Nibelungen' im Lichte des deutschen Strafrechts - Pidde, Ernst von

Ernst von Pidde 

Richard Wagners 'Ring des Nibelungen' im Lichte des deutschen Strafrechts

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Produktbeschreibung zu Richard Wagners 'Ring des Nibelungen' im Lichte des deutschen Strafrechts

Der Jurist Ernst von Pidde zieht eine erschütternde Bilanz: Richard Wagners gefeiertes Musikdrama Der Ring des Nibelungen präsentiert sich als ein Konglomerat von Verbrechen schwersten Kalibers. Ob Mord oder Totschlag, Verschleppung oder Diebstahl, Brandstiftung oder Tierquälerei: Wagners Götter, Helden und Riesen lassen keine Schandtat aus. In einem ordentlichen Strafprozess käme kaum einer der Ring-Akteure ungeschoren davon ...

Produktinformation


  • Verlag: Ullstein Tb
  • 2003
  • Ausstattung/Bilder: 2003. 80 S., 8 Bildtaf.
  • Seitenzahl: 80
  • Ullstein Taschenbuch Nr.36493
  • Deutsch
  • Abmessung: 181mm x 116mm x 10mm
  • Gewicht: 95g
  • ISBN-13: 9783548364933
  • ISBN-10: 3548364934
  • Best.Nr.: 11887810
Frankfurter Allgemeine Zeitung - RezensionBesprechung von 09.08.2003

Götter in den Knast
Neu aufgelegt: Wie Ernst von Pidde die Nibelungen hinter Gitter brachte
Es gehört zu den ältesten Juristenspäßen, sich bei allerlei heiligen und profanen Anlässen die Perücke aufs Haupt zu stülpen und nach den Regeln der Zunft Rechtsfragen aufzuwerfen, die keine sind. So wird in einem „Jus potandi” von 1616 nicht nur gesoffen, sondern auch alles nach römischem Recht paragraphenweis diskutiert. In der juristischen Abhandlung über die Flöhe (1635), die man später Goethe anzuhängen suchte, geht es rund um das blutsaugende Ungeziefer in die Décolletés und unter die Röcke.
Ernst von Pidde (1877-1966), ein Amtsrichter in Gifhorn, der 1933 entlassen wurde, untersuchte die Straftatbestände im Bayreuther „Ring des Nibelungen”. Das ist höchst vergnüglich in der Pause am Grünen Hügel zu lesen, aber auch zu Hause, mit hochgelegten Beinen beim Donner der Ring-CD’s. Bekanntlich geht es bei Richard Wagner um Sex & Crime, um Diebstahl, Verschleppung, Brandstiftung, Blutschande, Vergewaltigung, Entführung, Giftbeibringung sowie gegen Ende um Mord und Totschlag in solcher Häufung, dass selbst Juristen schwindlig wird. Nur mit …

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Perlentaucher-Notiz zur Sueddeutsche Zeitung-Rezension

Der 1966 verstorbene Jurist Ernst von Pidde, Amtsrichter in Gifhorn, hat es einst unternommen, sich einen anderen als den gewohnten Reim auf Richard Wagners Mammutwerk zu machen. Er geht die Sache nicht musikalisch, sondern juristisch an. Wenig überraschend wird er bei den Straftatbeständen "Diebstahl, Verschleppung, Brandstiftung, Blutschande, Vergewaltigung, Entführung" fündig und die gesamte Bagage wandert zuletzt in den Knast (mit der Ausnahme der Rheintochter Floßhilde). Die Musik, so von Piddes These, entpuppt sich rasch als nichts weiter als ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver von der Vielzahl der Verbrechen. Der Rezensent Michael Stolleis, selbst ein Juraprofessor, hat mit dem schon vielfach aufgelegten Band seinen Spaß - wenngleich an der Behauptung des Verlags, es handle sich um eine juristisch auf den neuesten Stand gebrachte Fassung, nichts dran sei.

© Perlentaucher Medien GmbH

»Die Lektüre dieses geistvollen, ironischen Rechtsgutachtens bereitet ein köstliches Vergnügen.« GENERALANZEIGER

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